Archive for Juni, 2014

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Kleine Studie zum katholischen Eheverständnis

Als Mann und Frau schuf Gott sie und sie werden zu einem Menschen

 

Kleine Studie zum katholischen Eheverständnis

1. Bindung und Unauflöslichkeit der Ehe in der biblischen Überlieferung.
In Jerusalem und auf den Dörfern, wo man aramäisch sprach und das traditionelle Frühjudentum das Leben bestimmte, galten die Regeln des Deuteronomiums. Hier werden in kasuistischer Weise spezielle Fälle der Mann-Frau-Beziehung geregelt, wobei der rechtliche Schutz der Frau besonders berücksichtigt wird. Zuerst geht es (Deut, 22,13-21)um die Verdächtigung einer Ehefrau durch ihren Mann, der seine Frau nicht mehr liebt. Der Mann will sich von ihr trennen und gibt als Grund an, dass sie bei der Heirat nicht mehr sexuell unberührt war. Wenn die Eltern der Braut durch das Bettlaken des ersten Geschlechtsverkehrs in der Brautnacht die Unberührtheit ihrer Tochter beweisen können soll der Mann eine Geldbuße von 100 Schekeln bezahlen und darf seine Frau „niemals entlassen“. Wenn aber die Unschuld der Braut nicht bewiesen werden kann, soll die Frau verurteilt werden. „Dann sollen die Männer ihrer Stadt sie steinigen, und sie soll sterben, denn sie hat eine Schandtat in Israel begangen, indem sie in ihrem Vaterhaus Unzucht trieb. Du sollst das Böse aus deiner Mitte wegschaffen.“(Deut 22, 21)
Dann geht im Deuteronomium um die Bestrafung eines Paares, das des Ehebruchs überführt wird (Deut, 22,22) und anschließend um die Bewertung einer Vergewaltigung (Deut 22,23-27.28f). Im 23. Kapitel wird geregelt, dass die Heirat der eigenen Schwiegermutter verboten ist (Deut. 23,1), etwas später geht es um das Verbot der sakralen Prostitution (Deut 23, 18-19). Im nächsten Kapitel (Deut 24,1-4) steht die Stelle, auf die der Markustext Bezug nimmt. Es handelt sich wieder um die kasuistische Schilderung eines Falles. Eine Frau war zweimal verheiratet. Der erste Mann hat sie weggeschickt, weil er sie nicht mehr liebt ( die Scheidung war nach jüdischem Recht legitim ). Auch der zweite Mann hat sich von ihr getrennt bzw. ist verstorben. Die Frau ist wieder allein. Die Frage des Deuteronomiums: Darf die Frau nun zu ihrem ersten Mann zurückkehren, wenn dieser es wünscht? Hintergrund ist auf der einen Seite, das Recht des Mannes, sich von seiner Ehefrau zu trennen, indem er ihr eine Scheidungsurkunde überreicht; auf der anderen Seite, dass alleinlebende Frauen rechts- und schutzlos sind, also das Alleinleben von Frauen als widernatürlich empfunden wird. Aber das Deuteronomiums regelt: Durch die zweite Heirat ist die Frau für ihren ersten Mann unberührbar geworden. Eine Wiederheirat ist deshalb nicht möglich. Bei all diesen Fallbeispielen des Deuteronomiums geht es nicht um die Ablehnung der Ehescheidung an sich, sondern immer um die Art und Weise, wie sich Männer von ihrer Frau trennen.
Der Markustext 10,2-12 schildert zunächst einen öffentlichen Disput Jesu mit seinen Widersachern (in der synoptischen Tradition als als Pharisärer benannt) und anschließend eine Schülerbelehrung im privaten Raum (im Haus). Die Widersacher Jesu nehmen auf den Deuteronomiumstext Bezug und stellen in typisch jüdischer Diskutierweise eine Fangfrage: „Darf ein Mann seine Frau wegschicken?“ Jesus antwortet nicht mit Ja oder Nein sondern reagiert mit einem theologischen Hinweis, dass zwischen dem Deuteronomium und dem Genesisbuch ein eklatanter Widerspruch bestehe. Denn das Deuteronomium gäbe ein Gesetz des Moses (Deuteronomium) wieder, die ursprüngliche Schöpfungsordnung (Buch Genesis) aber habe Mann und Frau zu einem Fleisch verbunden. Die Schlussfolgerung Jesu, die Markus zitiert „Was also Gott zusammengefügt hat, soll ein Mensch nicht trennen“ (Mk10, 9), wendet sich gegen das Vorrecht des Mannes, sich von seiner Frau durch eine Scheidungsbrief willkürlich und ohne Begründung zu trennen. Die gängige Praxis, dass der Mann seine Frau ohne Begründung wegschicken kann, ist für Jesus gegen die Schöpfungsordnung und lediglich ein Zugeständnis. Die heutige Frage, wie bei einer zerstörten Ehe zu verfahren ist, wird hier nicht berührt. Auf diese Deutung weist auch die Analyse des Textes hin. Der Evangelist zitiert aus den beiden Schöpfungsberichten Genesis 1,27 (>als männlich und weiblich erschuf er sie) und Genesis 2,24 (das Verlassen). Als Text liegt ihm die Septuaginta (griechische Übersetzung) vor. Ein Vergleich mit dem hebräischen (ursprünglichen) Text hilft zum besseren Verständnis, was Markus sagen will:
Hebräischer Text (Genesis 2,24)
Deshalb wird verlassen ein Mann seinen Vater und seine Mutter und wird anhangen seiner Frau und sie werden zu einem Fleisch.
Griechischer Text (Genesis 2,24)
Aus diesem Grund wird ein Mensch seinen Vater und seine Mutter verlassen und seiner Frau anhangen, und die zwei werden zu einem Fleisch. Und die zwei sind Nackte – der Adam und seine Frau – und nicht sollen sie sich trennen. Markusevangelium (Mk 10,7-9)
Aus diesem Grund wird ein Mensch seinen Vater und seine Mutter verlassen (und seiner Frau anhangen), und die zwei werden zu einem Fleisch; daher sind sie nicht mehr zwei – sondern ein Fleisch. Was also Gott zusammengespannt hat, soll ein Mensch nicht trennen.
Der katholische Theologe Martin Ebner gibt den Hinweis, dass die Berufung auf die Schöpfungsordnung die Gleichartigkeit von Mann und Frau gegen die die Überordnung des Mannes betonen will. Wie bei einem Ochsengespann sind Mann und Frau zusammengespannt. Die rechtliche Sanktionierung männlicher Übermacht wird von Jesus abgelehnt.
Im zweiten Teil des Markustextes (Mk. 10,10-12) wird der Ort gewechselt. Dies entspricht jüdischer (und auch allgemein hellenistischer) Praxis, einen öffentlichen Disput im kleineren Kreis fortzusetzen und zu vertiefen. Die Jünger sind verunsichert, da das Scheidungsrecht gängiges Recht ist. Auch Frauen können – wenn auch unter wesentlich erschwerten Bedingungen – dem Mann einen Scheidungsbrief ausstellen. Deshalb betont der Evangelist, dass hier das (einseitige) Entlassen des Ehepartners gemeint ist.
Diese Deutung des Markustextes wird durch das Matthäusevangelium bestätigt, wo wir zwei Stellen finden, die das Scheidungsproblem ansprechen.
Mt.19, 3-9 ist die Parallele zum Markustext. Auch hier geht es um das einseitige, willkürliche und formalgesetzlich ermöglichte Fortschicken des Ehepartners. Anders ist es zu bewerten, wenn der Partner durch Unzucht (>= außerehelicher Geschlechtsverkehr) die Ehe bricht. Die eheliche Beziehung zwischen Mann und Frau schafft einen neuen Menschen (>= ein Fleisch). Deshalb setzt Matthäus die Entlassung der Neuheirat gleich, wenn der sündhafte Bruch der von Gott gewollten ehelichen Verbindung berührt wird.
Die zweite Stelle findet sich bei Mt. 5,32. Sie bringt nichts Neues. Gleiches gilt für Lk 16.18.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Evangelien mit der Berufung auf Jesus das einseitige, willkürliche und nicht begründete Mosaische Scheidungsrecht als Verstoß gegen die Schöpfungsordnung verwerfen.
Im 1. Korintherbrief findet sich im 7. Kapitel eine längere Abhandlung zum Thema Ehe, Heiraten und Nichtheiraten. Die Autorenschaft des Apostel Paulus gilt als gesichert; der Brief wird einhellig auf die Jahre 53—55 datiert. Hintergrund sind aufgekommene Fragen in der (kleinen) Gemeinde von Korinth. Paulus lebt noch ganz in der Erwartung der Wiederkunft Christi: „Dies aber sage ich Brüder, die Zeit ist begrenzt.“ (1 Kor 7, 29) . In dieser letzten Zeit – also im Angesicht der kommenden Verwandlung -– haben sich die Regeln geändert. Am besten soll jeder sein Leben unverändert weiter leben (1 Kor.7,17ff). Der Verheiratete soll sein Eheleben weiterführen, der Unverheiratete soll keine Beziehung eingehen. Doch Paulus kennt den Menschen und ist ganz Seelsorger; deshalb vermeidet er allen Rigorismus. So gibt er seinen Rat für ganz unterschiedliche Situationen. Die Unverheirateten und Witwen sollen lieber heiraten, wenn die Gefahr besteht, dass sie “vom Feuer (> der Begierde) verzehrt werden“. (1 Kor 7, 8f; 39f ). Eheleute sollen die sexuelle Vereinigung pflegen (1Kor. 7,1ff). Wenn in einer Ehe der eine Partner zum Jesusglauben gekommen ist und der andere nicht, dann sind sie beide ebenso wie ihre Kinder geheiligt (Kor.7, 11 ff). Wenn aber ein „Leben in Frieden“ nicht möglich ist, sollen sich die Eheleute gütlich trennen. Für Paulus ist die Ehe zwischen Mann und Frau ein sehr hohes Gut.
Die Praxis der orthodoxen Kirchen fügt sich nahtlos an die neutestamentliche Überlieferung an. Die Ehe ist eine lebenslange Bindung. Wenn aber die Beziehung zerbricht und dauerhaft gestört ist, dann liegt das an der menschlichen Schwäche. Ganz im Sinne des Apostels Paulus muss um des Friedens willen eine Lösung gefunden werden. Die Römische Kirche ist einen anderen Weg gegangen. Hier spielten Abwertung von Ehe (Zölibat als Idealform) und Sexualität (Jungfräulichkeit als Idealnorm) eine entscheidende Rolle und führten frühzeitig zu der auch heute gültigen Deutung der biblischen Texte.
2. Die Ehe als Sakrament.
Vor seinem Tod hat der katholische Theologe Otto Hermann Pesch grundsätzliche Überlegungen zur christlichen Ehe formuliert und der Zeitschrift „Christ in der Gegenwart“ zum Abdruck übergeben. Pesch weist darauf hin, dass es in der Katholischen Kirche erst im 13. Jahrhundert abschließend geklärt war, dass die Ehe ein Sakrament sei. Mehr als ein Wortspiel ist sein Hinweis, dass die Lehre des hl. Augustinus „die Ehe ist ein Sakrament, weil sie nach Mk. 10,2-10 unauflöslich ist“ durch die mittelalterlichen Theologen „auf den Kopf gestellt wurde“, denn nun hieß es, „die Ehe ist unauflöslich, weil sie ein Sakrament ist“. Im Gegensatz zur allgemeinen Sakramentenlehre wurde die Spendung nicht mit dem Gottesdienst verbunden sondern an das gegenseitige Ja-Wort gebunden. Hier habe sich, so Pesch, das Römische Eherecht durchgesetzt. Bemerkenswert ist auch der Hinweis, dass die Formpflicht nur für die niederen Kleriker galt, nicht aber allgemein verbindlich war. Weil es keine verbindliche Form gab, bestand jedoch die Gefahr, dass ein Mann seine Frau leicht verlassen bzw. verstoßen konnte, weil die Beweislage für eine gültige Ehe schwierig war. Auf diesem Hintergrund sind die Überlegungen Martin Luthers zu verstehen, die Gültigkeit der Ehe an die Zustimmung der Eltern zu knüpfen. Er entschied sich dann aber für die Interpretation der Ehe als „weltlich Ding“, wonach die ortsübliche Form der Eheschließung allein entscheidend sei. Für Luther war dabei maßgeblich, dass Jesus nicht erkennbar die Ehe eingesetzt habe und mit der Ehe keine Sündenvergebung verbunden sei. Pesch weist weiterhin daraufhin dass auch für das Trienter Konzil die Rechtssicherheit ein wichtiges Anliegen war. Die Konzilsväter berufen sich auf den lateinischen Text 5,25 im Epheserbrief: „“Die Gnade aber, die jene natürliche Liebe (zwischen Mann und Frau) vervollkommnen, die unauflösliche Einheit festigen und die Gatten heiligen sollte, hat Christus selbst, der Stifter und Vollender der ehrwürdigen Sakramente, durch sein Leiden für uns verdient. Dies deutet der Apostel Paulus an, , wenn er sagt: Männer liebt eure Frauen, wie Christus die Kirche geliebt und sich selbst für sie hingegeben hat` (Eph5,25) und alsbald anschließt: `Dieses Geheimnis ist groß: Ich rede aber im Hinblick auf Christus und im Hinblick auf die Kirche` (Eph. 5,32). Die Konzilsväter waren überzeugt, dass hier Paulus die Sakramentalität der Ehe bezeugte. Abgesehen davon, dass die Konzilsväter eine falsche Textinterpretation vornahmen , ist aber ihre Aussage eindeutig: Die christliche Ehe ist ein Sakrament, weil die getauften Eheleute im Glauben an Jesus Christus leben und so zu einem lebendigen Abbild zwischen Christus und seiner Kirche werden. Pesch zieht zwei Schlussfolgerungen: 1) Das Leben in der Ehe ist das Sakrament. Weder die kirchliche Trauung noch die kirchenrechtlichen Vorschriften haben einen direkten Bezug zum Sakrament der Ehe. Dauer und Beständigkeit ergeben sich aus dem Wesen der ehelichen Beziehung. 2) Die christliche Ehe ist Keimzelle der Kirche und hat immer eine ökumenische Bedeutung: “Im Glauben haben Gemeinschaft über die Konfessionsgrenzen hinweg, und die konfessionsverbindende Ehe ist `Keimzelle der Ökumene`“.
Pesch weist daraufhin, dass sich Rechtslage und pastorale Praxis in der Katholischen Kirche bis zum 2. Weltkrieg auf die Formpflicht konzentriert haben; er benennt zwei Festlegungen für eine gültige Eheschließung: Gespräch mit dem zuständigen Pfarrer (Brautunterricht) mit Protokoll darüber sowie Trauung im Rahmen eines Gottesdienstes vor dem Pfarrer und zwei Zeugen mit abschließendem Protokoll. Die Mischehe, also die Ehe mit einem evangelischen Teil, war eigentlich verboten, wurde aber als Ausnahme toleriert, wenn die katholische Form gewahrt war und der evangelische Teil sich verpflichtete, die Kinder katholisch zu erziehen. Dies bedeutet aber auch, dass die Kinder in keinem Fall an einem evangelischen Gottesdienst teilnehmen durften, wenn der evangelische Teil für sich seinen Glauben praktizierte. Dahinter stand die Überzeugung, dass die römisch-katholische Kirche die allein rechtmäßige Kirche Jesu Christi sei. In der Praxis -so Pesch- wurde diese Situation oft als untragbar angesehen und durch Konversation des evangelischen Teils oder durch Verzicht auf die kirchliche Praxis gelöst.
Pesch schildert nun, wie sich in Deutschland die Situation nach dem 2. Weltkrieg grundsätzlich änderte. Es kam zu einer Vermischung der Konfessionen und eine rapiden Zunahme der sogenannten Mischehen. Dazu kam der ökumenische Dialog, der den Umgang zwischen den Kirchen prägte. 1971 hat dann – allerdings sehr spät – Paul VI. durch ein Motu Proprio die pastorale Praxis der Katholischen Kirche geändert. Pesch zählt drei Punkte auf. 1) Jeder zuständige katholische Pfarrer besitzt nun die Dispensvollmacht. Nur der Antrag zur Ehe mit einem Ungetauften muss beim Bischof gestellt werden. 2) Im begründeten Fall kann der Bischof von der Formpflicht dispensieren, so dass eine evangelische oder nur standesamtliche Trauung möglich ist. 3) Der evangelische Teil muss bestätigen, dass er zur Kenntnis genommen hat, dass der katholische Teil verpflichtet ist, die Kinder katholisch zu erziehen. Die deutschen Bischöfe präzisierten später diese Pflicht mit dem Satz „“soweit das in ihrer Ehe möglich ist“. Damit wurde im Letzten die religiöse Kindererziehung der Gewissensentscheidung der Eheleute zugestanden. Wenn es das Wohl des Kindes erforderte, erdem akzeptierte nun die Katholische Kirche auch die evangelische Erziehung des Kindes. Pesch macht deutlich, dass damit die Frage aufkam, wie es denn möglich ist, dass der evangelische Teil ein Sakrament (nach katholischer Lehre ist die Ehe eines der sieben Sakramente) empfangen kann, das er (nach evangelischer Auffassung) gar nicht empfangen will. Weiterhin blieb es aber streng verboten, dass der evangelische Teil bei der Erstkommunion des katholisch erzogenen Kindes zur Kommunion geht. An dieser Stelle lässt Pesch seine vorsichtige Behutsamkeit fallen und nennt dieses Verbot „seelsorgliches Verbrechen an dem Kind“ und lobt alle katholischen Pfarrer, die sich darüber hinwegsetzten und so die ökumenische Ehe aufwerteten.
Pesch schließt sich Paulus an und gibt der Ehe zwischen Mann und Frau einen sehr hohen Stellenwert. Nicht die Erfüllung kirchlicher Normen sondern das Zusammenleben von Mann und Frau ist das eigentliche sacramentum.
Auf diesem Hintergrund stellt sich heute in der Katholischen Kirche die Frage, welche Konsequenzen es habe, wenn dieses Zusammenleben nicht mehr möglich ist und sich damit das Sakrament aufgelöst habe.

 

 

Dieter Kittlauß

 

 

 

Posted by Kittlauss on Jun 21st 2014 | Filed in Biblische Studien,Katholische Kirche kontrovers,Spiritualität und,Theologie,Was das Leben angeht | Kommentare deaktiviert für Kleine Studie zum katholischen Eheverständnis

Biblisch – theologische Studie zum Auferstehungsglauben

Die Seelen der Martyrer in Gottes Hand. Bild aus der serbo-orthodoxen Traiditon. Das Bild wurde über TinEye überprüft. Autorenrechte wurden nicht festgestellt.

Die Seelen der Martyrer in Gottes Hand. Bild aus der serbo-orthodoxen Traiditon. Das Bild wurde über TinEye überprüft. Autorenrechte wurden nicht festgestellt.

Aspekte zur Entwicklung des christlichen Auferstehungsglaubens
Der Glaube an die Auferstehung Jesu und an die Verheißung der Auferstehung für alle Jesusjünger wird mit unterschiedlichen Glaubensformeln und Geschichten bezeugt. Das Lukasevangelium nennt in der Apostelgeschichte Jerusalem , Samaria und Damaskus als erste Zentren christlicher Gemeinden. Der katholische Dogmatiker Walter Simonis sieht die Anfänge des Auferstehungsglaubens in einem mehrjährigen Prozess innerhalb einer charismatischen Gruppe um Petrus, der aber von Lukas in Anlehnung an das Hoseabuch auf drei Tage verdichtet wurde. Weiterlesen »

Posted by Kittlauss on Jun 16th 2014 | Filed in Theologie | Kommentare deaktiviert für Biblisch – theologische Studie zum Auferstehungsglauben

PFINGSTEN

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K lang
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M uße
M eer

KOMM!
D ynamik
U nruhe

Komm DU!
H aemonie
E inheit Weiterlesen »

Posted by Anne Egbert on Jun 15th 2014 | Filed in Spiritualität und | Kommentare deaktiviert für PFINGSTEN

Seelenheilung

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S chon
E ine
E wigkeit
L ang
E rwarte ich
N eue
H eimat!
E in WEG
I st
L ang
U nd
N eu
G esucht.

Anne Egbert im April 2014

Posted by Anne Egbert on Jun 12th 2014 | Filed in Spiritualität und | Kommentare deaktiviert für Seelenheilung

Rückblende auf den Regensburger Katholikentag

 

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Bis zum Donnerstagabend hat es geregnet und bis zum Freitagnachmittag war es saukalt, auch waren für Gehbehinderte die Wege lang und beschwerlich. Das wird vom Regensburger Katholikentag 2014 in Erinnerung bleiben, aber am Samstag ließ der blaue Himmel alles vergessen. Die Vielfalt des deutschen Katholizismus konnte sich doch noch zeigen, die vielen jungen Leute tanzten auf den Straßen und alle waren heiter und gelassen. Am tiefsten hat mich die Rede des Bundespräsidenten am Mittwochabend auf dem Domplatz beeindruckt. Gauck griff das Thema des Katholikentages auf und sprach vom Brückenbau zwischen den Konfessionen und zwischen den Religionen wie auch zwischen dem religiösen Glauben und der säkularen Gesellschaft. Dabei kam er auf die Frage:“Wie viel Religion verträgt eine säkulare Gesellschaft?“. Weiterlesen »

Posted by Kittlauss on Jun 2nd 2014 | Filed in Aktuell,Katholische Kirche kontrovers,Was das Leben angeht | Kommentare deaktiviert für Rückblende auf den Regensburger Katholikentag

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