Archive for Januar, 2015

Sie befinden sich im Archiv von Bendorfer-Lehrhaus .

Heinrich IV. Graf von Sayn (1539-1606) – Herkunft und Weg zum Kölner Domdechanten

Heimatgeschichtliche Studie zum 400. Todestag des Sayner Grafen Heinrich IV.

von
Dieter Kittlauß

Inhaltsverzeichnis

1. Vorbemerkung
2. Des Grafen Zeit
3. Die älteren Grafen von Sayn
4. Die ersten Sponheimer als Grafen von Sayn
5. Die Sponheimer Grafen ab 1529
6. Die beiden Sayner Grafen Sebastian II und Adolf und deren Reformen im Sinne des Augsburger Bekenntnisses
7. Soziale und kirchliche Verantwortung der Sayner Grafen.
8. Die Festigung der lutherischen Gesellschafts- und Kirchenordnung durch Graf Hermann
9. Graf Heinrich IV. – der Weg vom Kölner Domherren zum Landesherren
10. Der Domdechant
11. Der Theologe
12. Die Niederlage in Köln
13. Quellen und Verweise

11e1 Medaille Vorderseite

Innerer Kreis: HENRIC(US) COMES SEIN D(OMI )N(US) IN HOMB(URG) MUNCC(LAR) ET MENTZP(ERG) Heinrich Graf (zu) Sein Herr in Homburg, Munclar und Mentzenberg Äußerer Kreis: A(NN)O 92 DEN 1. MAY HAT DER WOLGEBO(RENE) GRAF UN(D) HER GRAF HENRIC(US) ZU SAIN HER ZU HOMBURG MUNC (LAR) MENZ(BURG) DER ALTE(N) LOEBL(ICHEN) STA(D)T HAGGENBURG (Hachenburg) DIS KLEINOT DEREN SCHUTZE-BRODERSCHAFT VON I(HRO)G(NADEN) VERERT

 

 1. Vorbemerkung
Eigentlich sollte diese Studie ein Beitrag über Ernestine und Johannette, die beiden Töchter der Gräfin Luise Juliane von Sayn-Wittgenstein der so genannten „Sayner Hungergräfin „, aus dem 17. Jahrhundert, werden. Doch da begegnete ich bei meinen Nachforschungen dem Grafen Heinrich IV. von Sayn und fühlte mich von seiner Person sogleich angezogen. Ich hatte den Eindruck, einem Menschen zu begegnen, der mir in seinem Denken und seiner Einstellung zum Leben sehr ähnlich war. So begann ich Informationen zu sammeln und die Orte seines Lebens zu besuchen, und aus den vielen Puzzles ist das Gesamtbild eines beeindruckenden Menschen entstanden.
Für die Chronisten erschien Graf Heinrich eher als religiöser Fanatiker, der den Menschen in seinem Regierungsbereich seine religiöse Überzeugung überstülpen wollte. „Er war ein verschlossener Mann, der die Ruhe suchte und dem die Abgeschiedenheit Friedewalds gerade als der rechte Ort für sein Alter erschien.“, hieß es in der Homepage der Evangelischen Akademie Friedewald, die sich in Schloss Friedewald (WW) befindet, das sich der Graf als Hochzeitsgeschenk und Altersruhesitz ausgebaut hatte. Mittlerweile habe ich keinen Zweifel, dass die Wirklichkeit eine andere war. Zwar gehörte Graf Heinrich zur gesellschaftlichen Oberschicht seiner Zeit und nahm die ihm gewährten Privilegien voll in Anspruch; in dieser Beziehung war er ein Kind seiner Zeit. Aber ich stieß in ihm auch auf einen Menschen, der sich als gläubiger Christ für die Erneuerung von Gesellschaft und Kirche einsetzte und sein Herz für die Probleme der kleinen Leute offen hielt. Auch wenn er an seinem Lebensende in tragische Verstrickungen geriet, verdient er es, dass wir uns an ihn erinnern.
So ist dieser Beitrag auch eine Hommage auf einen großartigen Menschen.
Da Bendorf mit seinen heutigen Stadtteilen Sayn, Mülhofen und Stromberg damals zur Grafschaft Sayn gehörte und der Graf hier in Sayn geboren wurde, geheiratet und seine letzten beiden Jahre verbracht hat, hier wohl auch gestorben ist, versteht sich dieser Aufsatz als bescheidener, aber vielleicht dennoch wichtiger Beitrag zur Bendorfer Heimatgeschichte. Als katholischer Theologe, der sich der „versöhnten Verschiedenheit“ der christlichen Kirchen verpflichtet weiß, betrachte ich diese Arbeit über den Lutheraner Graf Heinrich als ökumenischen Brückenschlag.
Ich betrachtete es nicht als meine Aufgabe, die oft spärlichen und an verschiedenen Stellen vorhandenen Originaldokumente neu zu sichten. Dies überlasse ich gern den Fachhistorikern. Mit klarer methodischer Beschränkung wollte ich vielmehr dem Grafen und Menschen Heinrich nachgehen, also die in unterschiedlichen Dokumenten, Berichten und Abhandlungen vorhandenen Spuren seines Lebens sammeln, kritisch sichten und zu einem Gesamtbild zusammenfügen. Dabei war es unumgänglich, Graf Heinrich in und aus seiner Zeit zu verstehen und es galt darüber hinaus, die Möglichkeiten des Internets im Auge zu behalten.

2. Des Grafen Zeit
Das christliche Abendland war entstanden aus einer Symbiose der jungen germanischen Völker mit dem Christentum in seiner römischen Form. Im 15. Jahrhundert erreichten Volksfömmigkeit und christliche Kunst ihren Höhepunkt, gleichzeitig aber entwickelte sich ein Auflösungsprozess der abendländischen Gesellschaft, der im 16. Jahrhundert schließlich zur Kirchen- und Gesellschaftsspaltung führte. Typisch für das christliche Abendland war die Einheit des Geistlichen und Weltlichen: Papst und Kaiser, Bischöfe und Fürsten, Kirche und Gesellschaft, Theologie und profane Wissenschaften, Alltag und religiöses Leben – waren organisch miteinander verbunden. Auch innerhalb der Gesellschaft gab es ein hierarchisches Ordnungsgefüge, wo jeder einzelne Mensch seinen Platz hatte. Das Zerbrechen dieser Einheit wird als Reformation bezeichnet.
Seit dem 12. Jahrhundert gab es in allen Schichten der abendländischen Christenheit den Ruf „Zurück zur apostolischen Kirche“ und nach einer „Reform an Haupt und Gliedern“. Von Franziskus von Assisi bis zu Erasmus von Rotterdam kam die Forderung nach einer umfassenden moralisch – religiösen Neugestaltung von Kirche und Gesellschaft. Hintergrund war der Niedergang der Kirche. Die Päpste und der Klerus verloren ihre Führungsrolle und wurden von vielen Menschen als Ausbeuter und Unterdrücker erlebt. Die Theologie entfernte sich zunehmend von ihren biblischen Wurzeln und wurde durch spekulatives Denken lebensfremd. Kirchliche Lehre und religiöse Praxis waren überwuchert und verformt durch Aberglauben, partikuläre Interessen und Utopien. Kirche und Gesellschaft erschienen als Eigentum des Klerus und des Adels, das diesem wirtschaftlichen Nutzen und Genuss bringen sollte. Der angesammelte Reichtum und die Besetzung der Leitungsfunktionen durch Adelsnachkommen ließen viele Klöster in ihrem Wesen korrumpieren. (Anm.:1)
Zu den Verformungen in der christlichen Kirche kamen Macht- und Verteilungskämpfe zwischen den verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen und die Zersplitterung der staatlichen Ordnung (Kleinstaaterei) durch das ausgeuferte Nachfolge – Erb – Recht. Nicht das Wohl der Menschen sondern die Regeln der Erbfolge waren maßgebend. Das Volk lebte oft in bitterster Not. Konflikte zwischen den Mächtigen wurden mit Selbstverständlichkeit militärisch gewaltsam ausgetragen.
Die breit gefächerten Reformbewegungen waren zutiefst zerstritten. Während die konservativ – katholische Richtung Reformen innerhalb des Systems anstrebte und gleichzeitig die Veränderung der Machtverhältnisse zu verhindern suchte, wollten die protestantischen Bewegungen von Tag zu Tag mehr einen radikalen Systemwechsel. Als zusätzliches Sprengpotential kamen dazu die Schwärmer, Wiedertäufer und Revolutionäre. Typisch waren auch die Schnelligkeit der Veränderungen und die Unsicherheit in der Beurteilung.(Anm.: 2) Zu den innerdeutschen Problemen kamen die außenpolitischen Faktoren wie die Machtkämpfe zwischen Papst, Kaiser und dem französischen König. Und über allem drohend das Gespenst einer osmanisch-türkischen Eroberung Zentraleuropas.
Dies war die Zeit des Sayner Grafen Heinrich IV. Für uns weit weg und unscharf – aber voller Dramatik. Die Wellen schlagen bis in unsere Zeit.
————————————————————————————————————————————–
.
Anmerkungen:
1) Lortz Joseph, Wie kam es zur Reformation, Einsiedeln 1950
2) Kaiser Karl V. beklagte sich nach dem Augsburger Reichstag 1530 über den Kölner Erzbischof Hermann von Wied, dieser sei „weder katholisch noch lutherisch, eher ein Heide“, so bei Franzen. Seelsorger und Gläubige konnten die Unterschiede oft nicht unterscheiden.

3.Die älteren Grafen von Sayn.
Die Grafen von Sayn des 12. Jahrhunderts treten nur wenig aus dem Dunkel der Geschichte heraus, denn die Quellenlage ist dürftig. Der Historiker Joachim J. Halbekann hat in seiner Dissertation „Die älteren Grafen von Sayn“ (Anm.: 4) die Forschungsergebnisse zusammengefasst, deshalb sollen von der Vorgeschichte der Grafschaft nur die Ereignisse und Personen erwähnt werden, die für ein Verständnis des Lebens und Wirkens des Grafen Heinrich bedeutsam erscheinen.
Es spricht manches dafür, dass zwei Brüder Eberhard und Heinrich durch eine Heirat Eberhards mit einer Isenburgerin in den Westerwald gekommen sind. In einer Urkunde im Kölner Stadtbezirk Niederich ist von einem „dominus Everhardus comes de Seyne et domina Kunegunt“ (Herr Everhard Graf von Seyne und Ehefrau Kunegunt) die Rede, aber die Datierung ist unklar, auch lässt sich nicht einmal feststellen, ob es sich bei dieser Kunegunt um die Ehefrau oder die Schwiegertochter handelte.(Anm.: 5)
In der nächsten Generation tauchen drei Brüder auf: Heinrich, Eberhard und Bruno. Hier beginnt sich das Dunkel zu lichten und wir wissen aus der Urkundenlage schon mehr. Das erhaltene Doppelsiegel der Brüder Heinrich (II) und Eberhard (II) bezeichnet der Historiker Halbekann als „das vielleicht schönste und sinnfälligste Zeugnis der Familie im ausgehenden 12. Jahrhundert; zwei geharnischte und bewaffnete Reiter traben auf ihren Pferden in einer Linie, jeweils identisch in Kleidung und Haltung“. (Anm.: 6)

Schauen wir uns die drei Brüder etwas näher an, weil sie für die spätere Geschichte bedeutsam sind. Heinrich hatte Beziehungen zum Kölner Erzbischof, denn er wird als Domvogt von Köln und Bonn bezeugt. Da er im August 1187 an dem kaiserlichen Hoftag in Worms die Position des Kölner Erzbischofs vertrat, spricht vieles für seinen Einfluss über die Grenzen der Grafschaft hinaus. 1189 beteiligte er sich am Kreuzzug. (Anm.: 7) Von seinem Bruder Eberhard wissen wir weniger, nicht einmal ob er verheiratet war und Kinder hatte. Beide Brüder sind wohl 1202 verstorben. (Anm.: 8) Aber eines wissen wir genau und das ist für die Bendorfer Geschichte bedeutsam: die beiden Brüder Heinrich (II.) und Eberhard (II) stifteten vor ihrem Tod die Prämonstratenserabtei Sayn. Bruno, der dritte der Brüder, machte kirchliche Karriere: „Erat enim idem Bruno praepositus homo dives et vir gloriosus, plures habens dignitatae: fuit enim praepositus ad gradus S. Mariae Coloniae, praepositus Aquisgrani, praepositus S. Castoris in Confluentia, fuit et pastor in Engers.“(Anm.: 9) Bruno war als Vorsteher der Abtei St. Cassius in Bonn ein reicher und hervorragender Mann, er hatte viele Ehrenaufgaben, denn er war (auch) Vorsteher der Kölner Stadtkirche Maria zu den Stufen, Vorsteher der Kirche Ähren am Wasser, Vorsteher von St. Castor in Koblenz, er war auch Pfarrer in Engers). Durch Bruno vergrößerten die Sayner Grafen ihren Einfluss über den Rhein und bis in die Kölner Bucht. Am 31. Mai 1192 wurde Bruno durch den Trierer Erzbischof Johann zum Kölner Erzbischof geweiht, worauf die Grafen von Sayn den Lehnsauftrag für die Stammburg Sayn von Trier neu erbaten.(Anm.: 10) Darauf werden sich die Trierer Kurfürsten 400 Jahre später berufen, wenn sie Sayn schon während der Beerdigung des verstorbenen Grafen Heinrich besetzen. Aber Bruno hatte als Kölner Erzbischof kein Glück. Er erkrankte schwer, zog sich auf die Burg Blankenberg an der Sieg zurück und starb hier am 2. November 1208. Die Simonsreliquie war sein Abschiedsgeschenk an Sayn.(Anm.: 11)
Über den Sohn Heinrichs, den legendären Heinrich III., lief die Erbfolge. Er soll körperlich ein Riese gewesen sein und führte schon zu Lebzeiten den Beinamen „der Grosse“. Verheiratet war er mit Mechthild von Landsberg, einer jungen Dame aus dem Haus Meisen. Heinrich III erweitert die Grafschaft Sayn beträchtlich u.a. durch die Herrschaften Vallendar und Kreuznach (Böckelheim) sowie durch Gebiete an der Mosel und am Niederrhein. Damit gehörte die Grafschaft Sayn zu den mächtigsten rheinischen Dynastien. Um Heinrich III ranken sich viele Geschichten. So wurde erzählt, er habe seinem einzigen Sohn den Kopf zerdrückt, als er ihn scherzend emporhob.(Anm.: 12)
—————————————————————————————————————————————
Anmerkungen:
4) Halbekann J. Joachim: Die älteren Grafen von Sayn, Historische Kommisssion für Nassau, 1997, S. 11f
5) Halbekann S. 11 f.
6) Halbekann S. 15 ff., unter der Fußnote 5 gibt Halbekann die Quellenlage an.
7) Halbekann S. 19 ff.
8) Halbekann S. 26 ff.
9) Halbekann S. 35 ff.
10) Halbekann S. 40
11) Halbekann wertet den Bericht über die Ankunft der Reliquie (De Perventione Brachii D. Simonis 1258/59) als Legende, gesteht ihm aber aufgrund der Details einen hohen Quellenwert zu (S. 57 ff.)
12) Dahlhoff Matthäus., Geschichte der Graffschaft Sayn und der Bestandteile derselben: der Graffschaften Sayn = Altenkirchen und Hachenburg, der Herrschaft Freusburg und des Freien- und Hickengrundes, besonders in kirchlicher Beziehung. Unter Vorausschickung einer kurzen Geschichte der Regenten des Sayn’schen Landes, Selbstverlag des Verfassers, Dillenburg 1874, S. 6, unter Verweis auf Hontheim, Hist. Trv. I, pag 1641

4. Die ersten Sponheimer als Grafen von Sayn.
1247 stirbt Heinrich III. kinderlos im Alter von 53 bzw. 56 Jahren. Er ist kinderlos. Die Erbfolge läuft über seine Schwester Adelheid. Diese war in erster Ehe mit dem Grafen Heinrich von Ebernheim verheiratet und hatte mit diesem einen Sohn (in manchen Genealogien als Heinrich IV. bezeichnet.) Da sowohl Ehemann wie Sohn verstorben waren, hatte Adelheid in zweiter Ehe den Sponheimer Grafen Gottfried geheiratet. Die Erbfolge der Sayner Grafschaft kam nun über Adelheid, die zwischenzeitlich Witwe geworden war, auf ihre Söhne Heinrich und Gottfried. Damit beginnt die Geschichte der Sponheimer Sayner Grafen. Weil es für die späteren politischen Entscheidungen wichtig ist, wenden wir uns kurz den ersten Generationen zu.
Zuerst schauen wir auf die beiden Söhne Adelheids, die Brüder Heinrich und Gottfried, die sich das väterliche Erbe teilten, wozu nun auch durch den Erbfall die Grafschaft Sayn gehörte. Gottfried war offensichtlich der aktivere von beiden. Um die Grafschaft in den Wirren des 13. Jahrhunderts zu schützen, bot er diese 1273 dem Pfalzgrafen Ludwig Severin entgegen dem bestehenden Rechtsverhältnis zu Trier als Lehen an, stellte sich somit unter den Schutz des Pfalzgrafen. Der Pfalzgraf wird sich vor 1600 gegenüber dem alten Grafen Heinrich IV. auf dieses Recht berufen und auch die Kurfürsten von Köln und Trier müssen dieses respektieren. Gottfried ließ seinen bisherigen Familiennamen Sponheim fallen und nannte sich nun Graf zu Sayn. Er gilt deshalb zu Recht als Stammvater des neuen saynischen Geschlechts. Gottfried war vermählt mit Jutta von Homburg, die ihm durch die Heirat die Herrschaft Homburg einbrachte (Anm.: 14) „Graf Gottfried trug die Grafschaft Sayn im Jahre 1273 dem Pfalzgrafen Ludwig zu Lehen auf, ließ seinen bisherigen Familiennamen Sponheim fallen und nannte sich nur Graf zu Sayn. Er wurde der Stammvater des neuen saynischen Geschlechts.“(Anm.: 15) Da sich später die Grenzen des Lehens nicht mehr genau nachweisen lassen, gab es viele Verwicklungen und Auseinandersetzungen.
Mit der nächsten Generation erfolgt eine weitere für die Zukunft wichtige Weichenstellung. Graf Gottfried hatte mit seiner Gemahlin zwei Söhne, Johann der Löwe und Engelbert, die nach dem im Jahre 1283 erfolgten Tode ihres Vaters erst gemeinschaftlich regierten, dann aber 1294 sich um die väterliche und mütterliche Erbschaft in der Weise einigten, dass der älteste Bruder Johann die Grafschaft Sayn und die Hälfte von Homburg und Vallendar erblich übernahm, wobei „Graf Engelbert für sich und seine Nachkommen eidlich erhärtete, auf die Grafschaft Sayn zu verzichten, mit Consens aller Agnaten, auch mit Bestätigung des deutschen Kaisers Adolph von Nassau, in Gegenwart vieler Grafen und Herren“.(Anm.: 16) Engelbert nannte sich zukünftig Graf von Sayn und heiratete die Gräfin Elisabeth von Wittgenstein. Johann behielt den Titel Graf zu Sayn und erhielt die Freusburg als Trierer Lehen. Beide Brüder behalten den Titel Herr von Homburg. Die Geschlechterlinie der Grafen von Sayn – Sponheim trennt sich so mit den beiden Brüdern Johann und Engelbert. Im Findbuch 30 des Landshauptarchivs wird deshalb von den beiden Linien “ Sayn – Sayn“ und „Sayn – Vallendar“ gesprochen .Besonders Graf Johann I, war bestrebt, seine Landesherrschaft zu erweitern. Er erwarb 1298 Altenkirchen mit Schloss, Stadt und Amt und die dazugehörenden Gemeinden Mehren und Birnbach, 1318 kamen von seinem Stammhaus Sponheim die Gemeinden Maxsein und Selters dazu.
Johann I., der den Beinamen „der saynische Löwe“ führte, hielt sich im Streit um die deutsche Kaiserkrone auf der Seite von Ludwig dem Bayern und beteiligte sich auch an den militärischen Aktionen. (Anm.: 17) Als Dank erhielt Graf Johann am 17. Januar 1314 das Privileg, „daß die Städte Hachenburg, Altenkirchen, Weltersburg und deren Einwohner eben die Freiheiten und Rechte, die die Stadt Wetzlar und andere daselbstige Städte und Reichsörter besitzen, haben und genießen sollen“.(Anm.: 18) In den folgenden drei Jahrhunderten ist die Entwicklung der Sayner Grafschaft durch Schuldenwirtschaft und Landesteilungen gekennzeichnet, oft eine dunkle Zeit.
———————————————————————————————————————————
Anmerkungen
14) Die Quellenlage ist unsicher. Möglicherweise kommt über Jutta der Homburger Besitz. 1456, also fast zweihundert Jahre später, setzte der Trierer Kurfürst Jakob seine Nichte, eine Sayner Gräfin als Universalerbin ein. Dadurch kamen die Herrschaften Munkler und Meinzenburg als kurtrierische Lehen zur Grafschaft. (so Braun) Noch Graf Heinrich IV. nannte sich immer Herr von Homburgk, Munkler und Meinzenburg.
15) Aus Dahlhoff Grafschaft Sayn
16) Ebd.
17) z.B. bei der entscheidenden Schlacht bei Mühldorf 1322.
18) W. Lichtenberger, aus der Vergangenheit saynischer Geschichte, Carl Ebner, Marienberg 1920, S. 17, Zitat hier nach Dahlhoff

5. Die Sponheimer Grafen ab 1529.
Im 16. Jahrhundert wurde die Grafschaft Sayn von den Unruhen des gesellschaftlichen Niedergangs und der spätmittelalterlichen Reformationszeit erfasst. Wir setzen wieder im Jahr 1529 an, wo ein Graf Johann (geb. 1518) in der Grafschaft Sayn die Regierungsgeschäfte übernahm, er wird als Johann V. gezählt.(Anm.: 19) Dieser beteiligte 1542 seinen jüngeren Bruder Sebastian (als Sebastian II. gezählt) an der politischen Macht. Die beiden Brüder regierten zunächst kooperativ und wohl auch erfolgreich, denn am 3. November 1547 gewährt Kaiser Karl V. den Sayner Grafen die uneingeschränkte Gerichtsbarkeit für das gesamte Gebiet der Grafschaft. Dies bedeutete die unabhängige Landesherrschaft, ein Privileg, das nur wenige der deutschen Kleinstaaten hatten. Da es bei der gemeinsamen Regierung aber offensichtlich Schwierigkeiten gab, teilten die Brüder 1555 die Zuständigkeit. Johann V., der ältere der Brüder, übernahm das Kernland um Altenkirchen und Hachenburg und machte Hachenburg zu seiner Residenz. Der jüngere Bruder Sebastian II. übernahm das nördliche Gebiet um Friedewald und die Freusburg wurde zu seinem Regierungssitz. Unter gemeinsamer Verwaltung blieben Schloss und Amt Sayn (wohl wegen des Grafentitels) und die beträchtlichen Schulden der Grafschaft.(Anm.: 20) Damit ist die spätere Teilung der Grafschaft im 17. Jahrhundert bereits vorgezeichnet.
Die Grafschaft Sayn teilte mit dieser Aufgliederung das Schicksal vieler deutscher Kleinstaaten, die durch das Erbrecht immer mehr zersplitterten. Das Erbrecht der (in der Regel männlichen) Nachkommen hatte Vorrang vor dem Wohl der Menschen, deshalb wurden die staatlichen Territorien mit den in ihnen lebenden Menschen einfach je nach Zahl der Erben geteilt. Erschwert wurde diese Kleinstaaterei durch das Lehnswesen und die Leibeigenschaft. Diese Entwicklung erfasst nun auch die Grafschaft Sayn. Mit Bendorf, als Annex der Grafschaft Sayn, müssen zwei Residenzen mit den dazugehörenden Verwaltungsapparaten erhalten werden. Hier lag ein wichtiger Grund für die drückenden Staatsverschuldung und die Verarmung der Menschen. Die beiden Sayner Grafen mit ihrem jeweiligen Hof waren sogar nur „kleine Lichter in der politischen Landschaft der deutschen Kleinstaaterei“, aber sie kosteten dem Volk viel Geld.
————————————————————————————————————————————
Anmerkungen:
19) In manchen Dokumenten und Aufsätzen auch als Johann VI, gezählt
20) Hennes, Friedrich ; Zur Geschichte der Reformation in der Grafschaft Sayn, in : Festschrift zum 425. Jubiläum der Reformation in der Grafschaft Sayn, Verlag des Presseverbandes der Evangelischen Kirche im Rheinland, Düsseldorf 1961, S. 74, auch für die folgenden Inhalte.
21) Innenstadt und Schloss von Hachenburg brannten am 13. Oktober 1654 bei einem grossen Stadtbrand völlig nieder. Graf Salentin von Manderscheid baute Stadt und Schloss wieder auf. Die Innenstadt hat noch heute die von ihm angeordnete Gestalt. Das heutige Barockschloss wurde erbaut nach den Plänen des Architekten Julius Ludwig Rothweil in den Jahren 1715 bis 1746. Es hat im letzten Jahrhundert mehrmals den Besitzer gewechselt. Heute ist es Ausbildungsstätte und Fachhochschule der Deutschen Bundesbank. http:://www.hachenburg.de/stadt/stadt_hachenburg.htm

6. Die beiden Sayner Grafen Sebastian II und Adolf und deren Reformen im Sinne des Augsburger Bekenntnisses.
Am 20.3.1560 starb Graf Johann von Sayn, er ist der letzte katholische Landesherr und hinterlässt drei Söhne Adolf, Heinrich und Hermann und drei Töchter. Der älteste Sohn Adolf (1538 – 1568) übernimmt mit zwanzig Jahren das väterliche Erbe. Die beiden anderen Söhne, Heinrich (1539 – 1606) und Hermann (1543 – 1588), werden durch die Vermittlung des Kölner Erzbischofs, Gebhard von Waldburg, zu dem der verstorbene Graf Johann eine freundschaftliche Beziehung hatte, in das mächtige und gut dotierte Kölner Domkapitel gewählt.(Anm.: 22) Über die Töchter ist nichts bekannt.
In der Sayner Grafschaft regierten also nun im südlichen Teil Graf Adolf mit Hachenburg als gräfliche Residenz und im Norden immer noch sein Onkel, Graf Sebastian II mit der Freusburg als Regierungssitz. Graf Sebastian II. bewies einen großen Weitblick, indem er Bergbau und Hüttenwesen entwickelte und so der Grafschaft eine gute Einnahmequelle verschaffte (Anm.: 23) Davon profitierte auch der junge Graf Adolf. Im 14. Jahrhundert entwickelte sich in Europa die Eisengießerei. Durch Wasserkraft getriebene Schmiedehämmer und hydraulisch betriebene Blasebälge ließen die Schmelztemperatur auf 1500 Grad steigen, so dass der Schmelzpunkt des Eisens erreicht wurde. Mit den Eisengießern entstand eine neue Zunft, die ähnlich wie die Steinmetzen in Europa als wandernde Spezialisten herumzogen. Besonders die Zisterzienserklöster wurden zu Zentren der Eisengewinnung und – verarbeitung. Dazu kam die Extensivierung des Silberbergbaus. (Anm.: 24) Es ist bemerkenswert, wie sich die beiden Sayner Grafen, Adolf und sein Onkel Sebastian, mit der technisch – wissenschaftlichen Revolution des Spätmittelalters vertraut gemacht haben und für die Sayner Territorien nutzbringend einbrachten. Beide waren auch in religiösen Fragen aufgeschlossen. Adolf war schon frühzeitig mit der lutherischen Reformationsbewegung in Kontakt gekommen. Bereits 1558 hatte er gegen den Willen seines Vaters in Eisleben , dem Geburtsort Martin Luthers, die erst 13 jährige Maria von Mansfeld (* 12. 3. 1545) , Tochter des Grafen Johann Georg von Mansfeld, geheiratet. Vermittelnd war auch hier der gerade gewählte Kölner Erzbischof, Gebhard von Mansfeld. Die ganze große Mansfelder Verwandtschaft kam zu der Hochzeitsfeier am 14. Juli 1561 nach Hachenburg. Durch die Einbindung in die Mansfelder Familie kam Adolf mit den bedeutenden Reformatoren (Anm.: 25) in Kontakt. Bereits 1527 hatten Kurfürst Johann von Sachsen und der hessische Landgraf Philipp die kirchlichen Strukturen verändert. Sie entwickelten die neue gemeindenahe Leitung der Superintendenten (Anm.: 26) sowie ein Konzept für die Weiterbildung der Pfarrer, gründeten Universitäten und Schulen, zogen Kloster- und Kirchengut zugunsten der allgemeinen Staatsaufgaben ein. Graf Adolf bekannte sich sehr schnell und öffentlich als Anhänger dieser Reformation von Gesellschaft und Kirche.(Anm.: 27) Adolf und sein Onkel Sebastian II wurden sich einig, in der gesamten Sayner Grafschaft die Augsburger Konfession einzuführen und beriefen sich auf den Augsburger Religionsfrieden von 1555. Sie hatten damit ihre Entscheidung zugunsten der „ecclesia reformanda radicalis“ (umfassende Kirchenreform) getroffen. Damit waren einschneidende Veränderungen erforderlich Einführung der deutsche Sprache, Erneuerung der Gottesdienste, Bildung und Einrichtung von Schulen, Abbau der gewachsenen Aberglaubensformen, moderne Staatsverwaltung, Rückschneiden der Einflüsse und Geldforderungen der päpstlichen Kurie, Eingrenzung der wirtschaftlichen und politischen Macht der Prälaturen und Klöster, politische und kirchliche Verantwortung der Landesherrn für ihr Regierungsgebiet, Abbau klerikalen Ämterkaufs und der Korruption, Legalisierung der Konkubinate von Klerikern und Ordensleuten.
.
————————————————————————————————————————————-
Anmerkungen
22) Im Landeshauptarchiv Koblenz gibt es unter der Nummer 30 / 1320 (Afi 6651) ein schlecht erhaltenes Dokument: “ Acta Die von beeden Grafen von Sayn, Heinrich und Hermann, gesuchte Canonicate zu Straßburg und Speyer.“ vom 13. Januar 1556. Wie damals üblich, wurde die finanzielle Versorgung der jungen Adligen schon frühzeitig über Mitgliedschaften in Domkapiteln gesichert, zunächst in Straßburg und Speyer und dann endgültig in Kurköln.
23) Lichtenberger S. 37
24) Jean Gimpel, Die industrielle Revolution des Mittelalters, Artemis Verlag, Zürich / München 1980, S. 40ff
25) Ploetz , Illustrierte Weltgeschichte, Würzburg 1982, 10. Aufl. S. 279
26) Superintendent ist die lateinische Übersetzung von Episkopos (griechisch = Bischof). Hinter der Namensänderung stand die Überzeugung, dass der kirchliche Oberhirte einen direkten, seelsorglichen Kontakt zu den Gemeinden und ihren Pfarrern haben sollte.
27) Festbuch zum 150 Jubiläum der Bendorfer Schützengesellschaft, Heimatkurier, Gesellschaft zur Geschichte und Heimatkunde für Bendorf und Umgebung e.V., 25. Juni 1994 Selbstverlag

7. Soziale und kirchliche Verantwortung der Sayner Grafen.
Der Protestantismus war mehr als Protest, er zeigte vor allem neue Werte und Ideale auf. Lernen, Lesen und Wissen wurden als Grundrechte für alle Menschen anerkannt. Die Bibel durfte in ihrem Wortlaut gehört und gelesen werden. Persönliche Frömmigkeit, solidarisches und bescheidenes Leben wurden zum Wertmaßstab für christliches Leben. Adolf war von dieser Welt der „spätmittelalterlichen Aufklärung“ fasziniert und er hatte in seinem Onkel Sebastian offensichtlich einen weisen, alten Mann an seiner Seite.(Anm.: 29)
Beide hatten die Überzeugung, dass nur eine umfassende Reformpolitik die drängenden Probleme entschärfen könne. Für sie waren die Aktivitäten der (schon übergewechselten) evangelischen Landesherrn vorbildlich. Es ist allerdings bemerkenswert und heute sogar schwer verständlich, dass die Annäherung der Sayner Grafen an das (lutherische)Augsburger Bekenntnis die Beziehungen zu der traditionell katholischen Verwandtschaft in keiner Weise beeinträchtigte. Dies war zum damaligen Zeitpunkt aber offensichtlich noch möglich. Die verschiedenen Reformbewegungen innerhalb von Gesellschaft und Kirche (Anm.: 30) führten zwar einen unerbittlichen Kampf um die Macht, verstanden sich aber noch durchaus als Strömungen der einen Kirche.
Die Reformbemühungen des jungen Grafen Adolf und seines Onkels Sebastian II. waren keineswegs nur kirchlich – religiöser Art. Beispielsweise wurde beim Kaiser das Marktrecht für Bendorf, Flammersfeld und Niederfischbach beantragt, ebenfalls die Reichsunmittelbarkeit.(Anm.: 31)
Ein gutes Beispiel für die landesherrschaftliche Regierungsverantwortung ist auch die Pflanz- und Holzverordnung zum Schutz des Waldes, die der fünfundzwanzigjährige Graf Adolf am 1. März 1565 in der Hachenburger Residenz erließ. Die Rodung und Erosion der Wälder war ein großes Problem – nicht nur für die kommende Generation sondern bereits schon für die gegenwärtige. Der Graf musste drastische Strafen für das ungesetzliche Fällen von Bäumen und jegliche Holzverschwendung ankündigen. Auf der anderen Seite aber wusste er auch um die Not vieler Menschen und bewahrt sich ein soziales Empfinden. So berücksichtigte er bei dem strengen Verbot der Haltung freilaufender Ziegen (offensichtlich eine Landplage) ausdrücklich: “ ..da eine arme Wittfrau Armuths halben, keine Kuh erziehen möge, soll gemeldte Frau bei uns aufsuchen, soll ihr nach Gelegenheit, eine oder zwei vergönnt werden.“ (Anm.: 32) Diese Pflanz- und Waldordnung ist auch ein wichtiges Indiz für den Stellenwert der Gemeinwirtschaft in der Sayner Grafschaft.(Anm.: 33) Graf Adolf erkennt das alte ungeschriebene Recht der Bauern an, den Wald als Gemeingut zu betrachten. Der Holzschlag soll nur geregelt und somit maßvoll ohne Schädigung von Wald und Flur erfolgen: „Doch soll ein jeder und sonderlich dem gemeinen Mann, dem ehegemeld Hochgewält zustehet, mag zu seinem selbst nothdürfftigen Bauholtz daraus zu hauen, und dieselbig sonst zu nützlichsten doch ohne Verwüstung zu gebrauchen, nicht verbotten seyn, sondern laut der alten Ordnung, bei der Obrigkeit Ansuchung thun, und seine Nothdurfft zu bauen anzeigen, soll ihme alsdann da Holtz zu fällen erlaubt seyn.“ (Anm.: 34) Dem landesherrschaftlichen Erlass war ausdrücklich ein Auszug aus der Holzordnung im Amte Freusburg beigefügt, die das bisherige Gewohnheitsrecht umfasste. In der Grafschaft spielte es eine große Rolle, dass der meiste Grund- und Boden im Besitz der Grafenfamilie geblieben war und es ihrer Tradition entsprach, den Besitz sozialverantwortlich zu nutzen. Dies dürfte auch ein wichtiger Grund gewesen sein, warum es bei der von den Sayner Grafen betriebenen Religions- und Kirchenveränderung relativ wenig Widerstand bei der Bevölkerung gab. Ein weiteres Beispiel für die Reformpolitik von Graf Adolf war die Gründung der Lateinschule in Hachenburg zur Vorbereitung auf das Universitätsstudium. Ohne Latein gab es in der mittelalterlichen Welt keinen Bildungsaufstieg. Die Lateinschule können wir – wohlverstanden – mit unserem heutigen Gymnasium vergleichen. Adolf fand auch eine Finanzierung, die in der Öffentlichkeit mitgetragen wurde. Er erreichte, dass die Zweckbestimmungen aus den Zuwendungen der Sterbe – Bruderschaften verändert wurden. (Anm.: 35)
Die beiden Sayner Grafen Sebastian und Adolf sahen im Augsburger Bekenntnis ein wirksames und umfassendes Instrumentarium für kirchliche, gesellschaftliche und wirtschaftliche Reformen. Die lutherische Reformbewegung war für sie gewissermaßen ein geistiges Fundament für eine umfassende Erneuerung von Kirche und Gesellschaft. Dies bedeutet auch, dass es ihnen vordergründig nicht um eine Kirchenspaltung ging, sondern dass sie ganz im Sinne der mittelalterlichen „Ecclesia – semper – reformanda – Bewegung “ (= die Kirche muss immer und deshalb auch heute reformiert werden) dachten. Dass sich diese Reformbewegung immer mehr auf die Kirchenspaltung hin bewegte, hatte viele Ursachen. Dazu gehörten auch die unterschiedlichen und gegensätzlichen Macht- und Besitzinteressen in Kirche und Gesellschaft.
Technisch erfolgte die Einführung der Augsburger Konfession vor allem über die Einsetzung von Pfarrern, die die Seelsorge nach den Grundsätzen der Lutherischen Ordnung betrieben. Offensichtlich versuchten die Sayner Grafen zunächst immer, die amtierenden Pfarrer und Kirchenverantwortlichen zu (Als Beispiel ein Blick auf die Sayner Geschichte) gewinnen. Hier spielte wohl auch eine Rolle, dass der allgemeine Seelsorgeklerus vor Ort für die Fragen der großen Kirchenpolitik weniger Interesse zeigte. 1561 wurde auf der Freusburg von Graf Sebastian II. die lutherische Reformation für das Sieggebiet der Grafschaft angeordnet, nachdem dies Graf Adolf von der Residenz Hachenburg aus für den südlichen Teil der Grafschaft schon getan hatte. Die Lutherische Ordnung, die die Sayner Grafen übernommen haben, war die sog. „Ottheinrichs – Ordnung“ aus Württemberg, die vor allem die Erneuerung der gesamten Seelsorge im Blick hatte, also vorwiegend praktisch – pastoral ausgerichtet war. Wir können aber davon ausgehen dass auch die Konsistorialkirchenstruktur, das Abendmahl unter beiden Gestalten und die Priesterehe eingeführt wurden. Diese Übergänge verliefen keineswegs reibungslos, im Gegenteil es gab viele Konflikte und Streitigkeiten, besonders dann, wenn finanziell – materielle Fragen eine Rolle spielten. Ein großes Konfliktfeld wurde auch das „reservatum ecclesiasticum“ (kirchlicher Vorbehalt) beim Augsburger Religionsfrieden. Es ging hier u.a. um die Frage, was mit einer katholischen Abtei geschieht, wenn der Landesherr evangelisch wird. Dies war z.B. in der Grafschaft Sayn der Fall. Die beiden Abteien Marienstatt und Sayn beriefen sich auf diese Reservatsklausel. (Anm.: 36) Demgegenüber vertrat Graf Adolf (und nicht nur er die Ansicht, dass a) diese religiöse Freiheit nur für den engeren Bereich des Klosters gelte, nicht aber für die Menschen im äußeren klösterlichen Einflussbereich, und b) die finanziellen Verpflichtungen des Klosters für die Seelsorge ungeschmälert blieben. Adolf vertrat sogar die Ansicht, dass er als Landesherr zugunsten der Allgemeinheit auf Vermögenswerte der Abteien zurückgreifen könne. Dieser Fall trat auch in Bendorf ein, als es Graf Adolf gelang, den amtierenden Pfarrer, der in der pfarrlichen Seelsorge den Abt der Sayner Abtei vertrat, für das lutherische Bekenntnis zu gewinnen. Die Abtei musste den Unterhalt des lutherischen Pfarrers zahlen. Die traditionelle chronische Geldnot der Sayner Grafen traf Graf Adolf besonders schwer. Später wird Heinrich IV. in seinem Testament das Schuldenerbe erwähnen, das er von seinem Bruder Adolf übernehmen musste. Zweifellos war Graf Adolf in seinen Methoden wenig zimperlich. So eignete er sich unter dem Vorwand der Aufbewahrung den gesamten Kirchenschatz der Abtei Sayn an: 3 Monstranzen, 24 Kelche und den Abtsstab. Von hier versteht sich sein späteres Image als eine Art Raubritter, das verständlicherweise besonders von den Klöstern verbreitet wurde. Graf Adolf regiert acht Jahre und starb im Alter von 30 Jahren am 30. Juni 1568. Er hinterließ seine junge Frau und die kleine Tochter Dorothea Catharina, die später den Grafen Carl Ludwig von Sulz heiratete.
—————————————————————————————————————————————-
Anmerkungen
28) Unter diesem Begriff „Radikale Kirchenreform“ werden alle Richtungen erfasst, die grundsätzliche Strukturveränderungen und damit eine grundsätzlich neue gesellschaftliche Ordnung anstreben. Dagegen stehen die Richtungen der sog. Gegenreformation, die lediglich Abbau von Fehlentwicklungen anstreben.
29) Die altkatholische Gegenreformationsbewegung musste sich diesen Idealen stellen und ihre Aktivitäten auch auf Bildung, Sozialwesen und Liturgiereform ausweiten. Hier übernahmen die Jesuiten eine führende Rolle. Dieser Aspekt der reformatio ecclesiae ist hier nicht Thema, dies darf aber nicht als Geringschätzung bewertet werden.
30) Die damals noch eine Einheit bildeten
31) Lichtenberger gibt folgenden Text wieder „Kaiser Ferdinand I. beschenkte 1560 am 21. September die Flecken Bendorf, Flammersfeld und Niederfischbach mit zwei Jahrmärkten und zwar zu Bendorf am Montag vor Michaelis und folgends den Donnerstag post ononium Sanctoren (=Allerheiligen)…….Ein 1560 erteiltes Privilegium gestattete dem Grafen von Sayn mit rotem Wachse zu siegeln und ein anderes eine Heertrommel zu halten, d.h. also ein saynisches Söldnerheer ins Leben zu rufen.“ S. 33)
32) Sammlung der Gesetze und Verordnungen …..in den nunmehr königlich-preußischen Landesgebieten, 2. Teil für die Abteilungen Sayn-Altenkirchen und Sayn , hrgb. von J.J. Scotti, gedruckt bei Joseph Wolf, Düsseldorf 1836, 2. Teil, S. 604
33) Lichtenberger S. 38ff
34) Ebd.
35) Investition in die nächste Generation nennt man dies heute.
36) Die kaiserlichen Urkunden sind lesbar wiedergegeben in „Geschichte in Quellen Bd. III, bearb. Von Fritz Dickmann, München 1966.
Dahlhoff berichtet von dem Rechtsstreit mit dem Kloster Marienstadt, welches dem Grafen die Gerichtsbarkeit nicht zugestehen wollte. s. S. 18

8. Die Festigung der lutherischen Gesellschafts- und Kirchenordnung durch Graf Hermann
Heinrich von Sayn war 1565 zum Domdechanten des Kölner Domkapitels gewählt worden und hatte sich für die weitere Karriere im Kölner Kurstaat entschieden. Deshalb verzichtete er nach dem Tod seines Bruders Adolf auf die Erbfolge und gab diese an Herrmann, den jüngsten der drei Brüder, weiter. Hermann gab 1568 sein Amt als Mitglied des Kölner Domkapitels (Capitularcanoniker) auf und übernahm in Hachenburg die Regierungsgeschäfte. Im Vertrag v. 17.2.1571 erhielt Heinrich für seinen Verzicht die Rechte über das Amt Altenkirchen und damit eine Abfindung im Wert von 22.000 Taler.(Anm.: 37) Hermann war zu dieser Zeit erst 21 Jahre alt, hatte aber bereits durch seine Tätigkeit im Kölner Domkapitel politische Erfahrungen gewinnen können. In seiner zwanzigjährigen Regierungsverantwortung des Hachenburger Teiles der Grafschaft zeigte er ein besonderes Geschick, qualifizierte und loyale Mitarbeiter zu finden (Frauen waren damals in der Regel nicht in öffentlichen Ämtern) und diese zu motivieren.(Anm.: 38) Er heiratete 1571 Gräfin Elisabeth von Erbach und setzte zielstrebig die reformatorischen Bestrebungen seines Bruders Adolf fort. Insbesondere bemühte er sich um stärkere Disziplin und religiös – theologische Weiterbildung des Seelsorgeklerus.(Anm.: 39) Ein wichtiges Mittel war die Durchsetzung von Visitationen durch die Superintendenten.(Anm.: 40)In den wenigen erhaltenen Visitationsprotokollen sind viele Klagen über den Verfall von Kirchen, Verschleuderung von Kirchengütern, finanzielle Probleme sowie über bedrückende Missstände bei den Pfarrern. Am 1. Januar 1573 starb Graf Sebastian II. Die Sedisvakanz benutzte Graf Hermann, um einen Arbeitskreis aus der ganzen Grafschaft zu bilden. Dieser so genannte Hachenburger Arbeitskreis wurde von dem Hachenburger Superintendenten Michael Jacobinus geleitet, der dafür von Graf Hermann eine umfassende Ermächtigung bekam. Ihm zur Seite gestellt wurden die beiden aufgeschlossenen Theologen Leopoldus Optichtus und Sebastian Floretus, beide aus der Superintendantur Freusburg, sowie drei hochkarätige Beamte aus der gräflichen Verwaltung. Ziel des Arbeitskreises war eine Überarbeitung der bisher geltenden Kirchenordnung (Ottheinrich – Ordnung s.o.) mit strengeren Anforderungen an die Pfarrer sowie verbindlichen Regeln zur Abhaltung von Synoden. Die Anregungen dieses Arbeitskreises flossen unmittelbar in die Synode 1573 für das Amt Hachenburg ein: Feier des Abendmahles an Sonn- und Feiertagen, konsekrierter Wein und übrig gebliebenes Brot sollen bis zum nächsten Abendmahl ehrfürchtig aufbewahrt werden, die Beerdigung Armer ist gratis, die Zahl der Heiligenbilder soll allmählich verringert werden, die Gemeindemitglieder sollen ihrem Pfarrer bei der Landwirtschaft helfen, die Pfarrer sollen beim Gottesdienst einen Talar und Chorrock anziehen. Bereits im folgenden Jahre 1574 wurde die neue Sayner Kirchenordnung gesetzlich festgelegt.(Anm.: 41)
1577 heiratete Maria von Mansfeld, die Witwe des verstorbenen Grafen Adolf, den Kölner Domherren Peter Ernst Freiherr von Criechingen. Als ihre Schwester Agnes 1583 den Kölner Kurfürsten Gebhard Truchseß von Waldburg heiratete, hatte Graf Hermann große Mühe, die Grafschaft aus dem so genannten „Kölnischen Krieg“ herauszuhalten. An dieser Stelle soll erwähnt werden, dass die Grafschaft Sayn nicht in der Lage war, ein Söldnerheer zu unterhalten. Dieses Vakuum erforderte ein großes Geschick, um die Grafschaft gegenüber den militärischen Aktionen der „Großmächte“ zu schützen. Doch Hermann war frühzeitig krank (Anm.: 42), und starb mit 45 Jahren im Jahre 1588. Er hinterließ seine Gattin und deren gemeinsame Tochter Anna Elisabeth, die später durch ihre Ehe mit Graf Wilhelm von Sayn – Wittgenstein die neue Erbfolge der Wittgensteiner Grafen einleitete.
————————————————————————————————————————————
Anmerkungen
37) Gensicke Hellmuth, Landesgeschichte des Westerwaldes, Selbstverlag der historischen Kommission für Nassau , Wiesbaden 1987, S. 339
38) Hennes, S. 83
39) Die folgenden Informationen stehen ausführlich bei Hennes ab S. 83
40) Friedrich Hennes bringt in seinem Beitrag viele konkrete Beispiele.
41) Es lässt sich nicht belegen, ob Graf Heinrich diese neue Kirchenordnung sofort übernommen hat; so nach Hennes
42) Deshalb muss ihn sein Bruder Heinrich schon 1587 vertreten

9. Graf Heinrich IV. – der Weg zum Kölner Domdechanten
1573 starb Graf Sebastian II. der den Norden der Grafschaft Sayn regierte. Er hinterließ keine Erben. Dies sah der zweite der drei Brüder, Graf Heinrich, der Kölner Domdechant, als eine Chance, dem unter Kurfürst Salentin (von Grenzau-Isenburg) erstarkten Katholizismus im Kölner Kurstaat den Rücken zu kehren. Damit wir diese Entscheidung verstehen, müssen wir die turbulenten Auseinandersetzungen in Köln im 16. Jahrhundert wenigstens mit groben Strichen verdeutlichen.
Der Erzbischof von Köln hatte damals eine vierfache Funktion; er war:
•Bischof der Diözese Köln (Ordinarius)
•Metropolit der Kölner Erzdiözese (Erzbischof)
•Landesherr des Erzstiftes (Regierungsverantwortung für den Kurstaat)
•Kurfürst (Stimmrecht für die Wahl des deutschen Königs ) (Anm.: 43)
Der Kurstaat war territorial wesentlich kleiner als die Erzdiözese. Dadurch überschnitten sich die Kompetenzen. In der Erzdiözese außerhalb des Kurstaates hatte der Kurfürst keine staatlichen Rechte, ebenfalls nicht in den reichsfreien Städten des Kurstaates. Als Kurfürst hatte er besonderen Einfluss auf die Reichspolitik. Zu beachten ist die Sonderstellung der Stadt Köln: Der Regierungssitz des Kölner Kurfürsten war schon seit 1525 Brühl am Rhein, die Bischofskirche (Kathedrale) blieb der (damalige) Kölner Dom. Die Stadt Köln war seit 1475 freie Reichstadt, unterstand also direkt dem deutschen Kaiser und gehörte deshalb nicht dem Kurstaat. Köln war die geistige Metropole in Nordwestdeutschland (Anm.: 44) Nach dem Tod bzw. Rücktritt des Erzbischofs / Kurfürsten übernahm das Domkapitel die Regierung des Kurstaates und die Leitung der Erzdiözese. Zum Domkapitel gehörten 24 Kapitularkanoniker.(Anm.: 45) Sie allein waren berechtigt, den neuen Erzbischof zu wählen. Bevor der neue Erzbischof gewählt wurde, musste er die so genannten Wahlkapitulationen unterschreiben und wurde auch auf diese vereidigt. Diese wurden zwischen Domkapitel und Kandidat ausgehandelt und sicherten die bisherigen und neu angestrebten Privilegien des Kapitels. Die Wahlkapitulationen begrenzten die Handlungsmöglichkeit des neuen Kurfürsten und sicherten die Rechte des Domkapitels. Oft wurde festgelegt, dass das Domkapitel bei wichtigen finanziellen Angelegenheiten zustimmen musste.
Das Domkapitel hatte als Körperschaft eigenes Vermögen (Pfründen) von beträchtlichem Umfang. In der Praxis führte dieses Verfahren dazu, dass immer wieder Verwandte ernannt wurden und das Kapitel von einer kleinen Gruppe von Familien beherrscht wurde. Das Domkapitel nahm innerhalb des Staatsverbandes eine nahezu autonome Stellung ein. Es war von Zöllen und Steuern befreit und hatte das Recht auf eine eigene Verwaltung seiner Güter. Außerdem verfügte es über eine eigene Jurisdiktion (Selbstverwaltung, rechtliche Autonomie) und einen persönlichen Beamtenapparat, der die Geschäfte besorgte. Es hatte das Recht zur freien Zuwahl seiner Mitglieder. Die Zahl der Mitglieder des Domkapitels (Domherren, Kapitulare) war festgeschrieben, auch welcher Adelsrang vorgeschrieben war. An der Spitze stand der Dompropst, der vom Kapitel gewählt wurde. Ihm zur Seite stand der ebenfalls gewählte Domdechant, dem die Geschäftsführung oblag. Die reichsunmittelbare Stellung der Domherren, die Existenz der Wahlkapitulationen und die Tatsache, dass ihnen bestimmte Ämter im Staat vorbehalten waren, sicherte dem Kapitel Privilegien, Immunitäten und Einfluss auf die Politik. Man hätte sich in jedem Fall einem tyrannischen Kurfürsten widersetzen können. Als Beamte in der Verwaltung mussten die Domherren den Befehlen des gewählten Kurfürsten Folge leisten, um ihre Stellung nicht zu verlieren. Sie waren also nach der Wahl eher gezwungen, sich dem Kurfürsten unterzuordnen, als dass sie es sich hätten leisten können, die Interessen des Kapitels allzu stark zu vertreten. Dies traf vor allem dann zu, wenn es die Domherren anstrebten, Familienmitglieder in der Verwaltung unterzubringen. Auf der anderen Seite stammten Kurfürst und Domkapitel meist aus der gleichen Gesellschaftsschicht und damit Interessengruppe. Insofern galt Ausgleich und Mäßigung als Verhaltensregel zwischen beiden und war auch Voraussetzung für den Erhalt der Regierungsform. Die Kurfürsten hatten ein hauspolitisches Interesse, möglichst viele Verwandte im Kapitel unterzubringen, von denen vielleicht einer die Nachfolge antritt und damit die eigene Regierungsweise stabilisiert. Mit diesem Ziel konnten die Kurfürsten sich nicht rücksichtslos über die Interessen des Domkapitels hinwegsetzen. Zwischen Kurfürst und Domkapitel existierte quasi eine Symbiose, beide waren voneinander abhängig, beide versuchten die Macht des anderen einzuschränken .Das Domkapitel fühlte sich aber immer als „Erbherr“ des Erzstiftes, verantwortlich für die Tradition, und neben dem Kurfürsten gewissermaßen als „Mitsouverän“.(Anm.: 46) Reformen und Veränderungen konnten ohne Zustimmung des Domkapitels praktisch nicht durchgeführt werden. Zwischen dem Kurstaat und der reichsfreien Stadt Köln war schon durch diese Strukturen der Dauerstreit programmiert, umso mehr, wenn es zwischen Domkapitel / Kurfürst / Stadt Interessenkonflikte gab. Auch in der Stadt Köln gab es unterschiedliche Interessengruppen, aber Stadt und Universität waren vorwiegend katholisch – konservativ und achteten sehr auf Ihre Unabhängigkeit vom Kurstaat. Seit Anfang der dreißiger Jahre fühlte sich der Stadtrat als Bollwerk der katholischen Kirche am Rhein und wachte eifersüchtig darüber, dass die bischöfliche Behörde keine neuen Bräuche einführte. (Anm.: 47)Als Hermann von Wied 1515 vom Domkapitel zum neuen Erzbischof gewählt wurde, verweigerte ihm die Stadt Köln zunächst den Zutritt zu der Stadt, weil er die geforderten Unabhängigkeitserklärungen nicht unterschreiben wollte. Deshalb musste der neue Kurfürst in Münster zum Bischof geweiht werden und erhielt durch den Stadtrat erst sieben Jahre später das Recht, als Kurfürst in die Stadt einzuziehen. Am 15. Juli 1522 konnte Hermann als Kurfürst mit 800 Reitern in Köln einziehen.
Von hier aus ist nun zu verstehen, warum für Graf Heinrich die Tätigkeit im Domkapitel so wichtig war. Zweifellos bedeutete ihm das Amt als Domkanoniker nicht – wie sonst übliche – nur bloße Versorgung (Pfründe), sondern war auch Plattform für Verantwortung und politische Gestaltung. Dies können wir daraus schließen, weil er die Erbfolge nach dem Tod seines Bruders Adolf ausschlug und dann im Kölner Kurstaat ein mächtiger Mann wurde (Anm.: 48). Wie kam es dazu?
——————————————————————————————————————————
Anmerkungen
43) Der durch die Bestätigung des römischen Papstes zum Kaiser des Römischen Reiches Deutscher Nation wurde.
44) Franzen, August; Bischof und Reformation – Erzbischof Hermann von Wied in Köln, Münster 1971
45) S. Handbuch des Erzbistums Köln Bd. I Köln 1966
46) Franzen, S. 80ff
47) Franzen S. 47
48) Sammlung Roth Nr. 19, Kölner Diözesanarchiv, . (Hermann Heinrich Roth lebte 1858 – 1938. Seine Sammlung „Colonia Sacra“ wurde 1930 vom Erzbistum Köln aufgekauft.
10. Die Kölner Kurfürsten und die Stellung des Domdechanten. Um die äußere und innere Entwicklung Heinrichs und seinen Weg zu einem der mächtigsten Männer des Kurstaates zu verstehen, müssen wir die damalige Kölner Situation betrachten und bis zum Kurfürsten Hermann von Wied zurückgehen, weil dieser für die Konflikte der Folgezeit eine Schlüsselrolle spielte. Zum besseren Verständnis zunächst die Liste der Kölner Erzbischöfe des 16. Jahrhunderts:
Die Kölner Erzbischöfe im 16. Jahrhundert
(rot = für die Anhänger der protestantischen Reformbewegung)
1515 – 1547 Hermann von Wied
1547 – 1556 Adolf von Schauenburg
1556 – 1558 Anton von Schauenburg
1558 – 1562 Gebhard von Mansfeld
1562 – 1567 Friedrich von Wied
1567 – 1577 Salentin von Isenburg
1577 – 1583 Gebhard Truchsess von Waldburg
1583 – 1612 Ernst von Bayern
1515 – 1547 Hermann von Wied
Erzbischof Kurfürst Hermann von Wied (Regierungszeit 1515 – 1547 ) war einer der Königsmacher von Kaiser Karl V. gewesen. Als Primas der geistlichen Kurfürsten nahm er am 23. 10. 1520 dem neu gewählten deutschen König Karl V. im Aachener Dom den Treueeid ab und leitete die Krönungszeremonie. Hermann von Wied war nach allgemeiner Einschätzung kein besonders hervorragender Theologe und sah seine Rolle vor allem als Vermittler zwischen den verschiedenen Reformgruppen. Vor allem aber wollte er die Interessen des Kölner Kurstaates gegenüber der päpstlichen Abgabenpolitik durchsetzen. Typisch für ihn war, dass es ihm gelang, die beiden Reformtheologen Martin Bucer (Vertreter einer protestantischen und damit radikalen Veränderung der Kirche) und Johannes Gropper (Anm.: 49) (Vertreter einer Erneuerung der katholischen Kirche) zusammenzubringen, so dass diese beiden unterschiedlichen Männer sogar zwei Jahre Freunde wurden, bevor sie sich dann erbittert bekämpften. Noch 1540 wurde Kurfürst Hermann vom päpstlichen Nuntius als papsttreu eingeschätzt, als dieser nach Rom meldete, dass er von diesem die „feste Versicherung erhielt, dass er niemals gegen den Willen des Papstes sich für irgendeinen Kompromiss entscheiden werde.“(Anm.: 50)
Aber Hermann von Wied entschied sich schließlich doch für den radikalen Weg der Reformation. Wie ist sein plötzlicher Gesinnungswandel zu erklären? Eine sichere Antwort auf diese Frage gibt es nicht. Doch ist Hermann zu gute zu halten, dass sich der allgemeine Umbruch des Denkens damals in einer Schnelligkeit vollzogen hat, die schwer vorstellbar ist.(Anm.: 51) Der Historiker Franzen schlussfolgert: Kurfürst Hermann war fasziniert von einer Säkularisierung des Erzstiftes und der politischen Unabhängigkeit von der päpstlichen Kurie. Die vielen Besuche aus den protestantischen Reformbereichen, erzeugten am kurfürstlichen Hof in Brühl ein euphorisches Klima der Offenheit für alle neuen Ideen. Aber der Kurfürst hatte im Domkapitel nur eine Minderheit hinter sich und unterschätzte den Widerstand von Stadt, Universität und der kurialen Kräfte, so dass er am 25. Februar 1547 resigniert zurücktrat.(Anm.: 52) Als Reaktion auf den „Abfall“ wählte nun das Domkapitel einen „strammen Katholiken“ zum Nachfolger:
1547 – 1556 Adolf v. Schauenburg,
einen Anhänger der katholischen Gegenreformation, dessen Ziel sogar mit „Rekatholizierung mit Gewalt“ (Anm.: 53) umschrieben werden kann. Doch diese Entwicklung wird hier übersprungen. Als Kurfürst Adolf von Schauenburg neun Jahre später starb, hatte die gegenreformatorische Fraktion im Domkapitel immer noch die Mehrheit und wählte Anton von Schauenburg zum neuen Erzbischof und Kurfürsten, den Bruder des verstorbenen Kurfürsten Adolf. Von dem neuen Kurfürsten wurde erwartet, dass dieser die Ziele seines Bruders beibehielt. Doch der neue Kurfürst starb bereits nach zwei Jahren, also 1558.
1558 – 1562 Gebhard von Mansfeld
In diesen zwei Jahren muss es im Domkapitel eine Veränderung der Mehrheit gegeben haben, denn mit Johann Gebhard von Mansfeld wurde ein Mann gewählt, dessen Sympathien und Offenheit für die protestantische Erneuerung von Kurstaat und Kirche bekannt war. Solche schnellen Veränderungen waren damals besonders in den Rheinstaaten durchaus nichts Ungewöhnliches, wobei der Ausgang immer durch die jeweiligen Machtverhältnisse bestimmt wurde. Als Beispiel kann auf die gleichzeitigen Auseinandersetzungen in Trier hingewiesen werden: 1559 kam es im Trierer Kurstaat zu einem Reformationsversuch, der sich mit dem alten politischen Gegensatz zwischen dem Erzbischof und der Bürgerschaft verquickte. Mit Hilfe des Adels und der Landbevölkerung und gestützt auf die niederländisch – spanische Regierung zwang jedoch Kurfürst Johann von der Leyen die Stadt zur Unterwerfung und die Protestanten zu Auswanderung. (Anm.: 54)
In Köln erhielt der Sayner Graf Heinrich durch die Wahl Gerhards von Mansfeld eine Chance. Wir können daraus schließen, dass Heinrich in seinen Zielen dem neuen Kurfürsten nahe stand, denn mit 19 Jahren wurde Heinrich im selben Jahr, also 1558, Archiediakon.(Anm.: 55) Das bisherige „Versorgungsmitglied“ des Domkapitels machte in der Hierarchie des Kölner Kurstaates steile Karriere. Als am 23.11.1558 ein neuer Domdechant zu wählen war, verhielt sich Heinrich sehr geschickt. Er gab seine Stimme für den Grafen Friedrich von Wied, der ein Neffe des resignierten Kurfürsten Hermann war, für Heinrich als Westerwälder ein Landsmann, und der vom neuen Kurfürsten Gebhard protegiert wurde, da er sich öffentlich zu den Zielen der Reformation bekannte.(Anm.: 56) Damit kam Graf Heinrich noch stärker in das Einflussfeld des Kurfürsten. Er wurde nun zu einem der mächtigsten Männer im Kölner Kurstaat und konnte sich offen für seine Reformideen äußern und einsetzen.
1562 – 67 Friedrich von Wied
Da der neue Kurfürst, Gebhard von Mansfeld, bereits nach vier Jahren verstarb, wurde eine Neuwahl fällig. Diese erfolgte am 19. November 1562. Zum neuen Erzbischof und Kurfürsten wurde der Domdechant, Graf Friedrich zu Wied, gewählt. Er war der 73. Erzbischof von Köln. Damit war die Stelle des Domdechanten wieder vakant. Im Domkapitel muss zwischenzeitlich eine Pattsituation entstanden sein, denn mehr als zwei Jahre gelang es nicht, sich auf einen Kandidaten zu einigen. Die Fronten waren offensichtlich verhärtet. Dass sich Graf Heinrich als Ausweg anbot, lässt die Schlussfolgerung zu: seine Position in der Vakanz war noch stärker geworden war, wahrscheinlich aber spielte auch eine Rolle, dass er trotz seiner Nähe zur lutherischen Reformation in vielen Kontroversfragen eine gemäßigte Position bezog. Wir müssen uns vor Augen halten, dass zu dieser Zeit die Ziele der Lutherischen Reformation noch sehr „katholische Züge“ hatten. Außerdem gab es innerhalb der katholischen Gegenreformation viele fortschrittliche Kräfte, die eine echte Erneuerung der Kirche wollten. Wir müssen auch verstehen, dass die Fronten fließend waren. Dass Graf Heinrich in dieser Situation so steile Karriere machte, ist ein sicheres Indiz, dass er als Mensch, Theologe, Kirchenmann und Politiker für die unterschiedlichen Gruppen in Köln akzeptabel war.
Am 17.10.1565 (Anm.: 57) wurde Heinrich, Graf zu Sayn, Herr von Homburgk, Munkler und Mentzenberg, Domkapitular und Archiediakon der Erzdiözese Köln und des Erzstiftes (Kurstaat) zum Domdechanten gewählt. Es war eine zielstrebige Karriere: Domkapitular, Archiediakon und jetzt Domdechant. In der Erzdiözese Köln gab es damals 10 Archiediakonate. Die Pröpste von Köln, Bonn, Xanten und Soest galten als Majoris Archidiaconi. Sie standen in der kirchlichen Hierarchie nahe am Bischof und hatten deshalb im Domkapitel kein Stimmrecht. Neben den Majoris Archidiaconi gab es die Minoris Archiediaconi. Dazu gehörte der Domdechant von Köln, die Dechanten der Dekanate Zülpich und Marias an den Stufen in Köln, die Pröpste von St. Kunibert und St. Georg und der Abt der Abtei Steinfeld.(Anm.: 58) Diese Archiediakone standen in der kirchlichen Hierarchie tiefer. Doch der Domdechant hatte eine Sonderstellung. Er war die graue Eminenz in Köln, „der Königsmacher, der Mann, ohne den nichts lief“. Und dies galt besonders dann, wenn zwischen Kurfürst und Domdechant „die Chemie stimmte“. Der Domdechant Graf Heinrich hat diese Rolle voll ausgefüllt – davon können wir ausgehen.
________________________________________
11. Der Theologe.
Ob Heinrich Priester war oder nur die niederen Weihen hatte, ist nicht genau zu klären. Nach seiner Wahl zum Domdechanten gelobte er zwar dem Domkapitel, dass er sich binnen Jahresfrist zum Priester weihen lasse. Aber ob dies auch tatsächlich geschehen ist, lässt sich nicht belegen. Es spricht vieles dafür, weil die Priesterweihe bei den Kölner Domdechanten normalerweise gefordert war. Aber es gibt auch gegenteilige Stimmen. Dazu gehörte der Kölner Historiker Hermann Roth (1858 – 1938), der in Heinrichs Verzicht auf seine Pfründe ein gewisses Indiz dafür sah, dass sich dieser von der Priesterweihe dispensieren ließ.(Anm.: 59) In jedem Fall können wir wohl davon ausgehen, dass das Mess – Priestertum im Verständnis der damaligen römisch – mittelalterlichen Kirche für Graf Heinrich keine wichtige Rolle in seinem Leben gespielt hat. Aber ohne Zweifel muss er ein zutiefst gläubiger Christ gewesen sein, ein Mann der Kirche, und ein Mensch, der aus seiner christlichen Überzeugung immer Verantwortung für das Leben seiner Mitmenschen getragen hat. Dies lässt sich aus den überlieferten Dokumenten der späteren Zeit als Landesherr ableiten.

Heinrich war ein Verehrer Luthers und sah in den Ideen der Reformation offensichtlich die beste Chance zu einer Erneuerung von Staat, Gesellschaft und Kirche.(Anm.: 60) Hier spielte möglicherweise auch ein Rolle, dass sein späterer Konkurrent, Salentin von Isenburg, ein Vertreter katholischer Machtpolitik war und nicht der katholischen Reformbewegung, die die Kirche von innen her erneuern wollte. Es spricht auch sehr viel dafür, dass der verstorbene Kurfürst Hermann von Wied, der sich bereits 1540 für die Reformation und damit auch für die Umwandlung des Erzstiftes in eine säkulare Landesherrschaft entschieden hatte, ohne sich durchsetzen zu können, ein besonderes Vorbild für Graf Heinrich war. Auch Albrecht von Brandenburg († 1568), der Hochmeister des Deutschen Ordens,(Anm.: 61) dürfte zu den Vorbildern Heinrichs gehört haben. Albrecht hatte sich zur Reformation Luthers öffentlich bekannt und es war ihm gelungen, auf Luthers Rat den ostpreußisch -litauisch-polnischen Ordensstaat zu säkularisieren. Durch den Vertrag von Krakow wurde Albrecht weltlicher Herzog von Preußen unter der Lehnshoheit des Königs von Polen.(Anm.: 62) Diese Ideen kreisten im Kölner Kurstaat (Anm.: 63) und Graf Heinrich gehörte mit Sicherheit zu denen, die diese Visionen realisieren wollten. Heinrich erlebte aber auch die wachsenden Auseinandersetzungen zwischen den beiden Flügeln der Reformation: Luthertum und Calvinismus (für den sich der Name „Reformierte“ einbürgerte und der im Pfälzer Kurfürsten einen starken Rückhalt fand.) Hier dürften die Wurzeln liegen, warum die reformierte Variante der Reformation später für Graf Heinrich so suspekt war und er leidenschaftlich darum kämpfte, dass die Grafschaft Sayn nach dem Regierungswechsel lutherisch blieb.
————————————————————————————————————————————-
Anmerkungen
49) Propst des Cassius – Stiftes in Bonn, bis ihn Erzbischof Hermann an seinen Hof holt.
50) Franzen S. 64
51) Franzen S. 57f. Franzen nennt dann drei vermutliche Gründe: Hermann fühlte sich von der päpstlichen Kurie nicht ernst genommen und hintergangen; bei einer Reise 24. – 29.9.1536 zu Kurfürst Johann Friedrich von Sachsen war er sehr beeindruckt von dem neuen protestantischen Staats- und Kirchenwesen; er wollte das päpstliche Stellenbesetzungsrecht abschaffen und dieses in die eigene Hand nehmen.
52) Franzen S. 61ff
53) So der katholische Kirchenhistoriker Hubert Jedin
54) Geschichte des Rheinlandes I.Bd. Essen 1922
55) Möglicherweise zuständig für das Dekanat Neuß (s. Handbuch des Erzbistums Köln)
56) Sammlung Roth Nr. 19: „Als am 23/11 dieses Jahres Dech.Wahl war, wählte er Fr. v.Wied…“
57) In den meisten Artikeln wird das Jahr 1964 angegeben, ich halte mich an die Datierung in der Sammlung Roth, wo sogar Tag und Monat erwähnt wird.
58) Handbuch des Erzbistums Köln Bd. I
59) Roth. „Er neigte zum Protestantismus; nach seiner Wahl zum Dechanten (08/10 1565) gelobte er in Jahresfrist Priester zu werden {Lossen, Köln Krieg I, 23{‚ hat sich aber wohl nicht weihen lassen; ferner resignierte er damals seine Präbende, die als durch Verzicht vakant 5/12 1565 in Besitz genommen von Ernst von Bayern {G. Abt. 87/1) „.
60) Lortz Joseph „Die Reformation ist ein Kampf um die wahre Form des Christentums“, Geschichte der Kirche, Bd. III, Münster 1958, S. 260 (> Lortz 2)
61) Albrecht von Brandenburg
62) Ploetz, S. 279
63) Franzen S- 61

12. Die Niederlage in Köln:
Im Kölner Kurstaat bahnte sich mittlerweile ein erneuter Wechsel an, weil sich der neue Kurfürst, Friedrich von Wied, weigerte, den vom Papst und von der zwischenzeitlich geänderten Mehrheit des Domkapitels geforderten tridentinischen Eid zu leisten. Kurfürst Friedrich sah sich von der Mehrheit der Kölner Stände (Anm.: 64) bestärkt, verehrte Martin Luther und sah in ihm den Erneuerer der christlichen Kirche. Aber gegenüber der Stadtkölner katholischen Mehrheit und der gewachsenen Macht des Kaisers, vielleicht auch aufgrund innerer Widersprüche, zerbrach Friedrich und musste schließlich 1567 kurz vor seinem Tod zurücktreten. Graf Heinrich, der mächtige Domdechant, setzte nun alles auf eine Karte und ließ sich für die anstehende Kurfürstenwahl als Kandidat aufstellen. Sein Konkurrent war Salentin von Isenburg. Aus dem Gegensatz dieser beiden Kandidaten für das Kurfürstenamt lässt sich – gewissermaßen als Spiegelbild von Salentin – Graf Heinrich besser verstehen. Die Mehrheit des Domkapitels stand mittlerweile auf Seiten der katholischen Reformpartei und stellte deshalb mit Graf Salentin von Isenburg – Grenzau einen Kandidaten auf, der mit Sicherheit keine kirchenpolitischen Probleme bringen würde. Salentin war Mitglied des Domkapitels und hatte zahlreiche andere Ämter. Er war eine schillernde Figur. Die Beschreibung von Heinrich Müller (†) (Anm.: 65) ist immer noch zutreffend: „Am 23.12.1567 wurde Salentin zum Erzbischof und Kurfürsten von Köln gewählt, obwohl er keine priesterlichen Weihen empfangen hatte und auch betonte, dass er zu gegebener Zeit ins weltliche Leben zur Fortführung seines Hauses zurückkehren werde. Domkapitel und Kaiser nahmen dies auch an, nicht aber Papst Pius V., der eine Neuwahl verlangte. Ehe es dazu kam, starb der Papst. Sein Nachfolger Gregor XIII. schätzte jedoch die Vorteile für die Kurie anders ein und bestätigte Salentin endlich im Dezember 1573 in seinem Amt. Salentin schien zunächst einmal die Vorteile, die ihm sein Amt verschaffte, auch für seine eigene Grafschaft zu nutzen. So gelang es ihm, gegen Kurtrier, das ihn als späteren Grundherrn in Isenburg-Grenzau zum Landsassen herabsetzen wollte, die Reichsunmittelbarkeit für seine Grafschaft durchzusetzen. Als Johann Graf Hoya, Bischof von Osnabrück, Münster und Paderborn, am 4.4.1574 starb, wurde Salentin am 21.4.1574 auch vom Domkapitel zu Paderborn zum Bischof gewählt und alsbald von Rom bestätigt. Zugleich wurde ihm erlaubt, die rein kirchlichen Verrichtungen wie in Köln seinem Weihbischof zu übertragen. Am 9.12.1574 ritt Salentin in Paderborn in prachtvoller Ritterrüstung ein, umgeben von einem glänzenden Gefolge von tausend Reitern. Das Stift Osnabrück fiel währenddessen unter Mitwirkung Salentins an den Bremer Erzbischof, Herzog Heinrich von Sachsen-Lauenburg, während das Bistum Münster dem clevischen Prinzen Herzog Johann Wilhelm vorbehalten blieb. So sicherte sich Salentin mächtige und dankbare Freunde. ……. In den zehn Jahren seiner Regierung hatte Salentin mit straffer Verwaltung und geordneten Finanzen aus dem Erzstift Köln einen blühenden Kurstaat geschaffen. Salentin resignierte, als er in der Gräfin Antonia Wilhelmina von Arenberg, einer Tochter des Grafen Johann von Ligne und Margarete Gräfin von Arenberg (oberes Ahrtal), die passende Frau gefunden hatte. Am 5.9.1577 verzichtete er auf das Stift Paderborn und am 13. September auf das Erzstift Köln. Vor den versammelten Landständen verabschiedete er sich auf Schloß Brühl und heiratete am 10.12.1577. Mit seiner Gattin bewohnte er zunächst Schloss Arenberg / (Rhein bei Hönningen), um in der Nähe seines früheren Wirkungsbereiches zu bleiben“. Salentin war durch und durch Politiker, ein Mensch der Macht, eine Lebemann, ein glänzender Organisator und Erfolgsmensch, gefühlsmäßig weit weg vom Volk. Kirche und Religion waren für ihn Mittel zum Zweck zum Erreichen seiner Ziele. Er genoss den Erfolg und musste immer im Mittelpunkt stehen. Salentin war ein Renaissance – Fürst ganz im Sinne des Staatsdenkers Niccolo Machiavelli. Demgegenüber hatte Graf Heinrich – noch dazu ohne Mehrheit im Domkapitel – keine Chance. Denn Graf Heinrich vertrat mit Sicherheit einen anderen Typ von Politiker; er war Theologe und hatte den Kontakt zum Volk nicht verloren, er wollte die Reformation der Kirche an Haupt und Gliedern und war bereit, selbst mit gutem Beispiel voranzugehen und sich dafür einzusetzen. Mit der Wahl Salentins wurde die gegenreformatorische Fraktion in Churköln noch stärker. Diese prokatholische Tendenz wurde gestützt von den verstärkt einsetzenden Interventionen des Papstes. Die Gründung der „Congregatio Germanica“, einer Art Clearingstelle zwischen dem Vatikan und dem Deutschen Reich führte zu einer besseren Zusammenarbeit zwischen der Curie und den deutschen Bischöfen. Die Errichtung des Collegium Germanicum förderte die Ausbildung von romtreuen Klerikern. Seit 1573 bereiste der päpstliche Nuntius die deutschen Fürstenhäuser, die noch nicht protestantisch waren. Eine große Rolle spielten auch die Jesuiten, die als Beichtväter der Fürsten, als Lehrer an den Hochschulen und als Seelsorger vor Ort zur tragenden Kraft der katholischen Gegenreformation wurden. Die prokatholischen Kräfte konzentrierten sich deshalb auf den Kölner Kurstaat, da die Protestanten im Kurfürstenkolleg durch einen protestantisch orientierten Kölner Kurfürsten die Mehrheit erhalten hätten. „Von der Entwicklung im Rheinland hing der Ausgang des universalen Ringens zwischen den beiden Bekenntnissen ab.“(Anm.: 66) Es dürfte in Köln einsam geworden sein um Graf Heinrich, den einst so mächtigen Domdechanten. Wir gehen wohl nicht falsch, wenn wir ihn in der wachsenden Rolle eines Außenseiters sehen und dass bei ihm so der Wunsch gewachsen ist, Köln zu verlassen. Der Tod seinen Onkels Sebastian wurde dazu ein willkommener Anlass.
———————————————————————————————————————————–
Anmerkungen:
64) Besonders der Landadel stand auf der Seite von Friedrich
65) Salentin VI. Graf von Isenburg-Grenzau, Kurfürst von Köln
66) Geschichte des Rheinlands S. 213

13. Eingesehene Literatur und Quellen:
Abteikirche Sayn http://www.abteikirche-sayn.de/html/body_abtei.html
Alexander Graf von Hachenburg, Saynsche Chronik. Bonn 1929
Becker Thomas P. Gegenreformation und protestantische Bewegung im Bonner Raum (1547-1595),
Bonner Geschichtsblätter 39 (1989), S.31-60,
Biograpisch – bibliographisches Lexikon
Braun, Heinrich, Geschichte der Reichs-Grafschaft Sayn – Altenkirchen, Betzdorf 1888
Dahlhoff Matthäus., Geschichte der Graffschaft Sayn und der Bestandteile derselben: der Graffschaften Sayn = Altenkirchen + Hachenburg, der Herrschaft Freusburg und des Freien= und Hickengrundes, besonders in kirchlicher Beziehung. Unter Vorausschickung einer kurzen Geschichte der Regenten des Sayn’schen Landes, Selbstverlag des Verfassers, Dillenburg 1874
Dahlhoff Matthäus Auszug aus Grafschaft Sayn:
Der Dom zu Köln, Festschrift zur Feier der 50, Wiederkehr des Tages seiner Vollendung am 15. Oktober 1880, bearbeitet und herausgegeben von Erich Kuphal; Köln, Verlag des Kölnischen Geschichtsvereins 1930; hier Beitrag von Hermann Heinrich Roth „Das kölnische Domkapitel von 1501 bis zu seinem Erlöschen 1803“; Historisches Archiv des Erzbistums Köln
Denkwürdiger und nützlicher Rheinischer Antiquarius, III/1, Coblenz 1853
Festbuch zum 150 Jubiläum der Bendorfer Schützengesellschaft, Heimatkurier, Gesellschaft zur Geschichte und Heimatkunde für Bendorf und Umgebung e.V., 25. Juni 1994 Selbstverlag
„Heimatkurier“ der Gesellschaft für Geschichte und Heimatkunde Bendorf und Umgebung e.V., Bendorf Selbstverlag. Versch. Ausgaben
Franzen August, Bischof und Reformation, Münster 1971
Fritzsche Hans, Es begann auf der Freusburg, Graf Heinrich IV. von Sayn, Festschrift Evangelische Kirche an der Sieg und auf dem Westerwald, Aus Anlaß der vor 400 Jahren auf der Freusburg erlasssenen Saynischen Kirchenordnung, herausgegeben vom Evangelischen Kirchenkreis Altenkirchen, Rheinland-Verlag Köln 1990
Fritzsche Hans, Die Saynische Kirchenordnung Graf Heinrichs, ebd.
Gebhard, Handbuch der Deutschen Geschichte, Stuttgart 1970, Bd. 2 : Von der Reformation bis zum Ende des Absolutismus
Gimpel Jean, Die industrielle Revolution des Mittelalters, Artemis Verlag, Zürich / München 1980
Geocities www.geocities.com/gudruntrier/verfassung.html – 14k –
Gensicke Hellmuth, Zur geschichtlichen Entwicklung und kirchlichen Organisation der Grafschaft Sayn, in : Festschrift zum 425. Jubiläum der Reformation in der Grafschaft Sayn, Verlag des Presseverbandes der Evangelischen Kirche im Rheinland, Düsseldorf 1961
Gensicke Hellmuth, Landesgeschichte des Westerwaldes, Wiesbaden 1958
Geschichte des Landes Rheinland – Pfalz, hrggb. Von Franz – Josef Heyen, Ploetz – Verlag, Freiburg / München 1981
Geschichte in Quellen Bd. III, bearb. Von Fritz Dickmann, München 1966
Günther Wilh. Arn, Codex dipl. Rheno – Mosellanus Confl. 1822
Heimatkalender des Kirchenkreises Altenkirchen 1967
Hennes Friedrich, Zur Geschichte der Reformation in der Grafschaft Sayn, in : Festschrift zum 425. Jubiläum der Reformation in der Grafschaft Sayn, Verlag des Presseverbandes der Evangelischen Kirche im Rheinland, Düsseldorf 1961
Hennes Friedrich, Frühgeschichte der evangelischen Kirchengemeinde Bendorf , in: St. Medardus zu Bendorf, Festausgabe zum Jubiläum, Bendorf 2004
Kirschbaum F.W. Denkwürdigkeiten und Geschichte der Burg, der Ortschaft und der Abtei Sayn; in Zeitschrift für Heimatkunde von Koblenz und Umgebung 1. Jahrgang 1920
Konersmann Frank, Kirchenregiment und Kirchenzucht im frühneuzeitlichen Kleinstaat, Schriftenreihe des Vereins für Rheinische Kirchengeschichte, Rheinland – Verlag Köln, 1996
Lexikon des Mittelalters, Artemmis Verlag München und Zürich
Lichtenberger, W. Aus der Vergangenheit saynischer Geschichte, Carl Ebner, Marienberg 1920
Lorenzi de Philipp, Beiträge zur Geschichte sämtlicher Pfarreien der Diöcese Trier, Bd. II Regierungsbezirk Coblenz, Trier 1887
Lortz, Joseph, Wie kam es zur Reformation, Einsiedeln 1950 (Lortz 1)
Lortz, Joseph, Geschichte der Kirche, Bd. III, Münster 1958 (Lortz 2)
Menk, Gerhard, Langer Weg und halber Erfolg: die „Zweite Reformation“ in Sayn
Moser, Johann Jacob Staatsrecht der Reichs – Grafschaft Sayn, entworfen von Jacob Moser, 1749
Ploetz: Der farbige Ploetz, Illustrierte Weltgeschichte, Würzburg 1982, 10. Aufl.
Repertorien des Hessischen Hauptstaatsarchivs Wiesbachen, Abteilung 340 Grafschaft Sayn – Hachenburg
Roth: Sammlung Roth; hier Nr. 19; Archiv des Erzbistums Köln
Scotti Sammlung der Gesetze und Verordnungen …..in den nunmehr königlich-preußischen Landesgebieten, 2. Teil für die Abteilungen Sayn Altenkirchen und Sayn , hrgb. von J.J. Scotti, gedruckt bei Joseph Wolf, Düsseldorf 1836
Schloßkirche Meisenheim, herausgegeben von der Kirchengemeinde Meisenheim, 2003/2004
Sehling, Emil, Die Evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhundertes, Leipzig 1913
Schrötter, Friedrich Freiherr von Geschichte des Münz- und Geldwesens im Kurfürstentum Trier 1150 – 1794, Berlin 1917
Staatsarchiv Koblenz, Abt. 30, Sayn – Altenkirchen
Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abt. 340, Grafschaft Sayn
Syré Willi, Bendorfer Chronik, Selbstverlag
Vierbuchen, Erich: Die Freusburg : keine unserer Burgen oder Schlösser spiegelt so die Geschichte unserer Heimat wider … – III. – (Burgen und Schlösser im Landkreis Altenkirchen). In:Jahresringe. – 1996, 3, S. 12-13
Wikepedia „Kurmainz“
Zschoch Hellmut, Die Christenheit im Hoch- und Spätmittelalter, Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2004.

————————————————————————————————————————————
Alle Autorenrechte liegen bei Dieter Kittlauß. Dieser Beitrag ist einschließlich aller seiner Teile urheberrechtlich geschützt. Jede kommerzielle Verwertung ist ohne schriftliche Zustimmung des Webmeisters unzulässig und strafbar; dies gilt insbesondere für Übersetzungen, Mikroverfilmungen, Vervielfältigungen sowie für Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Die private Nutzung ist freigegeben. Die Langfassung ist bei www.bendorf-geschichte.de veröfentlicht.
Dieter Kittlauß, Koblenz-Olper-Straße 115, 56170 Bendorf / Rhein. Tel. 0-2622 /13551
Mail. Dieter.kittlauss@online.de Webseite: www.bendorfer-lehrhaus.de

Posted by Kittlauss on Jan 30th 2015 | Filed in Aktuell | Kommentare deaktiviert für Heinrich IV. Graf von Sayn (1539-1606) – Herkunft und Weg zum Kölner Domdechanten