Tag Archive 'Ehescheidung'

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Zur neutestamentliche Bewertung der Ehescheidung

 

In der innerkatholischen Auseinandersetzung um die Zulassung geschiedener Wiederverheirateter zur Kommunion wird von den Bischöfen immer Bezug genommen auf das Gebot Jesu. Ich habe mir deshalb die Mühe gemacht, die betreffenden neutestamentlichen Texte genauer anzusehen und fasse das Ergebnis kurz zusammen.

Der Markustext 10,2-12 schildert zunächst einen öffentlichen Disput Jesu mit seinen Widersachern (hier als Pharisärer benannt) und anschließend eine Schülerbelehrung im privaten Raum (im Haus).
Hintergrund ist ein Gesetzestext im Buch Deuteronomium. Das Deuteronomium regelt spezielle Fälle der Mann-Frau-Beziehung und hat dabei immer den rechtlichen Schutz der Frau im Auge. Zuerst geht es um die Verdächtigung durch einen Ehemann, der seine Frau nicht mehr liebt. Nur wenn zweifelsfrei bewiesen werden kann, dass die Frau bereits vor der Ehe Geschlechtsverkehr hatte, darf der Mann sie entlassen und dem Gericht übergeben (Deut 22, 13-21). Dann geht es um die Bestrafung eines Paares, das des Ehebruchs überführt wird (Deut, 22,22) und um das Verbot der sakralen Prostitution (Deut 23, 18-19). Im nächsten Kapitel steht die Stelle, auf die der Markustext Bezug nimmt. Es handelt sich wieder um die kasuistische Schilderung eines Falles. Eine Frau war zweimal verheiratet. Der erste Mann hat weggeschickt, weil er sie nicht mehr liebt. Auch der zweite Mann hat sich von ihr getrennt bzw. ist verstorben. Die Frau ist wieder allein. Darf sie nun zu ihrem ersten Mann zurückkehren, wenn dieser es wünscht? Dies ist die Frage. Hintergrund ist auf der einen Seite, das Recht des Mannes, sich von seiner Ehefrau zu trennen, indem er ihr eine Scheidungsurkunde überreicht; auf der anderen Seite, dass alleinlebende Frau rechts- und schutzlos sind. Die Antwort des Deuteronomiums ist eindeutig. Durch die zweite Heirat ist die Frau für ihren ersten Mann unberührbar geworden. Eine Wiederheirat ist nicht möglich.
Markus schildert nun, wie die Widersacher Jesu auf diesen Deuteronomiumstext Bezug nehmen und in typisch jüdischer Diskutierweise eine Fangfrage stellen: „Darf ein Mann seine Frau wegschicken?“ Jesus antwortet nicht mit Ja oder Nein sondern reagiert mit einem theologischen Hinweis, dass zwischen dem Deuteronomium und dem Genesisbuch ein eklatanter Widerspruch besteht. Denn das Deuteronomium gibt ein Gesetz des Moses wieder, die ursprüngliche Schöpfungsordnung (Buch Genesis) aber hat Mann und Frau zu einem Fleisch verbunden. Die Schlussfolgerung, die Jesus zieht „ Was also Gott zusammengefügt hat, soll ein Mensch nicht trennen“ (Mk10, 9), bezieht sich eindeutig gegen das Vorrecht des Mannes, sich von seiner Frau durch eine Scheidungsbrief willkürlich und ohne Begründung zu trennen. Die gängige Praxis, dass der Mann seine Frau ohne Begründung wegschicken kann, ist gegen die Schöpfungsordnung und lediglich ein Zugeständnis. Die heutige Frage, wie bei einer zerstörten Ehe zu verfahren ist, wird hier nicht berührt. Auf diese Deutung weist auch die Analyse des Textes hin. Der Evangelist zitiert aus den beiden Schöpfungsberichten Genesis 1,27 (>als männlich und weiblich erschuf er sie) und Genesis 2,24 (das Verlassen). Als Text liegt ihm die Septuaginta (griechische Übersetzung) vor. Ein Vergleich mit dem hebräischen (ursprünglichen) Text hilft zum besseren Verständnis, was Markus sagen will:

Hebräische Fassung von Genesis 2,24 :
Deshalb wird verlassen ein Mann seinen Vater und seine Mutter und wird anhangen seiner Frau und sie werden zu einem Fleisch. MK 8,10 (Septuaginta)
Aus diesem Grund wird ein Mensch seinen Vater und seine Mutter verlassen (und seiner Frau anhangen) , und die zwei werden zu einem einzigen Fleisch. So dass sie nicht mehr zwei, sondern ein Fleisch sind. Was nun Gott zusammengebunden hat, soll ein Mensch nicht mehr trennen.“ (Mk 8,10).

Martin Ebner gibt den Hinweis, dass die Berufung auf die Schöpfungsordnung die Gleichartigkeit von Mann und Frau gegen die die Überordnung des Mannes betonen will. Wie bei einem Ochsengespann sind Mann und Frau zusammengespannt. Die rechtliche Sanktionierung männlicher Übermacht wird von Jesus abgelehnt.
In dem zweiten Teil des Markustextes wird der Ort gewechselt. Dies entspricht jüdischer (und auch allgemein hellenistischer) Praxis, einen öffentlichen Disput im kleineren Kreis fortzusetzen und zu vertiefen. Die Jünger sind verunsichert, da das Scheidungsrecht gängiges Recht ist. Auch Frauen können – wenn auch unter wesentlich erschwerten Bedingungen – dem Mann einen Scheidungsbrief ausstellen. Deshalb betont der Evangelist, dass hier das (einseitige) Entlassen gemeint ist.
Diese Deutung des Markustextes wird durch das Matthäusevangelium bestätigt, wo wir zwei Stellen finden, die das Scheidungsproblem ansprechen.
Mt.19, 3-9 ist die Parallele zum Markustext. Auch hier geht es um das einseitige, willkürliche und formalgesetzlich ermöglichte Fortschicken des Ehepartners. Anders ist es zu bewerten, wenn der Partner durch Unzucht (>= außerehelichen Geschlechtsverkehr) die Ehe bricht. Die eheliche Beziehung zwischen Mann und Frau schafft einen neuen Menschen (>= ein Fleisch). Deshalb setzt Matthäus die Entlassung der Neuheirat gleich, wenn der sündhafte Bruch der von Gott gewollten ehelichen Verbindung berührt wird.
Die zweite Stelle findet sich bei Mt. 5,32. Sie bringt nichts Neues. Gleiches gilt für Lk 16.18.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Evangelien mit der Berufung auf Jesus das einseitige, willkürliche und nicht begründete Mosaische Scheidungsrecht als Verstoß gegen die Schöpfungsordnung verwerfen.
Im 1. Korintherbrief findet sich im 7. Kapitel eine längere Abhandlung zum Thema Ehe, Heiraten und Nichtheiraten. Die Autorenschaft des Apostel Paulus gilt als gesichert; der Brief wird einhellig auf die Jahre 53—55 datiert. Hintergrund sind aufgekommene Fragen in der (kleinen) Gemeinde von Korinth. Paulus lebt noch ganz in der Erwartung der Wiederkunft Christi: „Dies aber sage ich Brüder, die Zeit ist begrenzt.“ (1 Kor 7, 29) . In dieser letzten Zeit – also im Angesicht der kommenden Verwandlung -– haben sich die Regeln geändert. Am besten soll jeder sein Leben unverändert weiter leben (1 Kor.7,17ff). Der Verheiratete soll sein Eheleben weiterführen, der Unverheiratete soll keine Beziehung eingehen. Doch Paulus kennt den Menschen und ist ganz Seelsorger; deshalb vermeidet er allen Rigorismus. So gibt er seinen Rat für ganz unterschiedliche Situationen. Die Unverheirateten und Witwen sollen lieber heiraten, wenn die Gefahr besteht, dass sie “vom Feuer (> der Begierde) verzehrt werden“. (1 Kor 7, 8f;39f ). Eheleute sollen die sexuelle Vereinigung pflegen (1Kor. 7,1ff). Wenn in einer Ehe der eine Partner zum Jesusglauben gekommen ist und der andere nicht, dann sind sie beide ebenso wie ihre Kinder geheiligt (a Kor.7, 11 ff). Wenn aber ein „Leben in Frieden“ nicht möglich ist, sollen sich die Eheleute gütlich trennen.

Auf diesem Hintergrund der biblischen Überlieferung ist die Praxis der orthodoxen Kirchen, die Wiederverheiratung Geschiedener differenziert und barmherzig zu beurteilen, durchweg positiv einzuschätzen, während das starre Festhalten der Römischen Kirche am Kommunionsverbot deutlich als unchristlich und klerikales Machtgehabe gebrandmarkt werden muss.

Dieter Kittlauß

Posted by Kittlauss on Nov 2nd 2014 | Filed in Aktuell,Biblische Studien,Katholische Kirche kontrovers | Kommentare deaktiviert für Zur neutestamentliche Bewertung der Ehescheidung