{"id":2087,"date":"2014-06-21T00:38:51","date_gmt":"2014-06-20T22:38:51","guid":{"rendered":"http:\/\/www.bendorfer-lehrhaus.de\/?p=2087"},"modified":"2014-10-08T16:45:49","modified_gmt":"2014-10-08T14:45:49","slug":"zur-neutestamentliche-bewertung-der-ehescheidung","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/www.bendorfer-lehrhaus.de\/index.php\/zur-neutestamentliche-bewertung-der-ehescheidung\/","title":{"rendered":"Kleine Studie zum katholischen Eheverst\u00e4ndnis"},"content":{"rendered":"<div style=\"width: 296px\" class=\"wp-caption aligncenter\"><img decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"thumbnail\" style=\"max-width: 100%;\" src=\"http:\/\/www.bendorfer-lehrhaus.de\/wp-content\/uploads\/2012\/06\/Khala-6.png\" alt=\"\" width=\"286\" height=\"182\" \/><p class=\"wp-caption-text\">Als Mann und Frau schuf Gott sie und sie werden zu einem Menschen<\/p><\/div>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2 style=\"text-align: center;\">Kleine Studie zum katholischen Eheverst\u00e4ndnis<\/h2>\n<p><strong>1. Bindung und Unaufl\u00f6slichkeit der Ehe in der biblischen \u00dcberlieferung.<\/strong><br \/>\nIn Jerusalem und auf den D\u00f6rfern, wo man aram\u00e4isch sprach und das traditionelle Fr\u00fchjudentum das Leben bestimmte, galten die Regeln des Deuteronomiums. Hier werden in kasuistischer Weise spezielle F\u00e4lle der Mann-Frau-Beziehung geregelt, wobei der rechtliche Schutz der Frau besonders ber\u00fccksichtigt wird. Zuerst geht es (Deut, 22,13-21)um die Verd\u00e4chtigung einer Ehefrau durch ihren Mann, der seine Frau nicht mehr liebt. Der Mann will sich von ihr trennen und gibt als Grund an, dass sie bei der Heirat nicht mehr sexuell unber\u00fchrt war. Wenn die Eltern der Braut durch das Bettlaken des ersten Geschlechtsverkehrs in der Brautnacht die Unber\u00fchrtheit ihrer Tochter beweisen k\u00f6nnen soll der Mann eine Geldbu\u00dfe von 100 Schekeln bezahlen und darf seine Frau &#8222;niemals entlassen&#8220;. Wenn aber die Unschuld der Braut nicht bewiesen werden kann, soll die Frau verurteilt werden. &#8222;Dann sollen die M\u00e4nner ihrer Stadt sie steinigen, und sie soll sterben, denn sie hat eine Schandtat in Israel begangen, indem sie in ihrem Vaterhaus Unzucht trieb. Du sollst das B\u00f6se aus deiner Mitte wegschaffen.&#8220;(Deut 22, 21)<br \/>\nDann geht im Deuteronomium um die Bestrafung eines Paares, das des Ehebruchs \u00fcberf\u00fchrt wird (Deut, 22,22) und anschlie\u00dfend um die Bewertung einer Vergewaltigung (Deut 22,23-27.28f). Im 23. Kapitel wird geregelt, dass die Heirat der eigenen Schwiegermutter verboten ist (Deut. 23,1), etwas sp\u00e4ter geht es um das Verbot der sakralen Prostitution (Deut 23, 18-19). Im n\u00e4chsten Kapitel (Deut 24,1-4) steht die Stelle, auf die der Markustext Bezug nimmt. Es handelt sich wieder um die kasuistische Schilderung eines Falles. Eine Frau war zweimal verheiratet. Der erste Mann hat sie weggeschickt, weil er sie nicht mehr liebt ( die Scheidung war nach j\u00fcdischem Recht legitim ). Auch der zweite Mann hat sich von ihr getrennt bzw. ist verstorben. Die Frau ist wieder allein. Die Frage des Deuteronomiums: Darf die Frau nun zu ihrem ersten Mann zur\u00fcckkehren, wenn dieser es w\u00fcnscht? Hintergrund ist auf der einen Seite, das Recht des Mannes, sich von seiner Ehefrau zu trennen, indem er ihr eine Scheidungsurkunde \u00fcberreicht; auf der anderen Seite, dass alleinlebende Frauen rechts- und schutzlos sind, also das Alleinleben von Frauen als widernat\u00fcrlich empfunden wird. Aber das Deuteronomiums regelt: Durch die zweite Heirat ist die Frau f\u00fcr ihren ersten Mann unber\u00fchrbar geworden. Eine Wiederheirat ist deshalb nicht m\u00f6glich. Bei all diesen Fallbeispielen des Deuteronomiums geht es nicht um die Ablehnung der Ehescheidung an sich, sondern immer um die Art und Weise, wie sich M\u00e4nner von ihrer Frau trennen.<br \/>\nDer Markustext 10,2-12 schildert zun\u00e4chst einen \u00f6ffentlichen Disput Jesu mit seinen Widersachern (in der synoptischen Tradition als als Pharis\u00e4rer benannt) und anschlie\u00dfend eine Sch\u00fclerbelehrung im privaten Raum (im Haus). Die Widersacher Jesu nehmen auf den Deuteronomiumstext Bezug und stellen in typisch j\u00fcdischer Diskutierweise eine Fangfrage: \u201eDarf ein Mann seine Frau wegschicken?\u201c Jesus antwortet nicht mit Ja oder Nein sondern reagiert mit einem theologischen Hinweis, dass zwischen dem Deuteronomium und dem Genesisbuch ein eklatanter Widerspruch bestehe. Denn das Deuteronomium g\u00e4be ein Gesetz des Moses (Deuteronomium) wieder, die urspr\u00fcngliche Sch\u00f6pfungsordnung (Buch Genesis) aber habe Mann und Frau zu einem Fleisch verbunden. Die Schlussfolgerung Jesu, die Markus zitiert \u201eWas also Gott zusammengef\u00fcgt hat, soll ein Mensch nicht trennen\u201c (Mk10, 9), wendet sich gegen das Vorrecht des Mannes, sich von seiner Frau durch eine Scheidungsbrief willk\u00fcrlich und ohne Begr\u00fcndung zu trennen. Die g\u00e4ngige Praxis, dass der Mann seine Frau ohne Begr\u00fcndung wegschicken kann, ist f\u00fcr Jesus gegen die Sch\u00f6pfungsordnung und lediglich ein Zugest\u00e4ndnis. Die heutige Frage, wie bei einer zerst\u00f6rten Ehe zu verfahren ist, wird hier nicht ber\u00fchrt. Auf diese Deutung weist auch die Analyse des Textes hin. Der Evangelist zitiert aus den beiden Sch\u00f6pfungsberichten Genesis 1,27 (&gt;als m\u00e4nnlich und weiblich erschuf er sie) und Genesis 2,24 (das Verlassen). Als Text liegt ihm die Septuaginta (griechische \u00dcbersetzung) vor. Ein Vergleich mit dem hebr\u00e4ischen (urspr\u00fcnglichen) Text hilft zum besseren Verst\u00e4ndnis, was Markus sagen will:<br \/>\nHebr\u00e4ischer Text (Genesis 2,24)<br \/>\nDeshalb wird verlassen ein Mann seinen Vater und seine Mutter und wird anhangen seiner Frau und sie werden zu einem Fleisch.<br \/>\nGriechischer Text (Genesis 2,24)<br \/>\nAus diesem Grund wird ein Mensch seinen Vater und seine Mutter verlassen und seiner Frau anhangen, und die zwei werden zu einem Fleisch. Und die zwei sind Nackte &#8211; der Adam und seine Frau &#8211; und nicht sollen sie sich trennen. Markusevangelium (Mk 10,7-9)<br \/>\nAus diesem Grund wird ein Mensch seinen Vater und seine Mutter verlassen (und seiner Frau anhangen), und die zwei werden zu einem Fleisch; daher sind sie nicht mehr zwei &#8211; sondern ein Fleisch. Was also Gott zusammengespannt hat, soll ein Mensch nicht trennen.<br \/>\nDer katholische Theologe Martin Ebner gibt den Hinweis, dass die Berufung auf die Sch\u00f6pfungsordnung die Gleichartigkeit von Mann und Frau gegen die die \u00dcberordnung des Mannes betonen will. Wie bei einem Ochsengespann sind Mann und Frau zusammengespannt. Die rechtliche Sanktionierung m\u00e4nnlicher \u00dcbermacht wird von Jesus abgelehnt.<br \/>\nIm zweiten Teil des Markustextes (Mk. 10,10-12) wird der Ort gewechselt. Dies entspricht j\u00fcdischer (und auch allgemein hellenistischer) Praxis, einen \u00f6ffentlichen Disput im kleineren Kreis fortzusetzen und zu vertiefen. Die J\u00fcnger sind verunsichert, da das Scheidungsrecht g\u00e4ngiges Recht ist. Auch Frauen k\u00f6nnen \u2013 wenn auch unter wesentlich erschwerten Bedingungen \u2013 dem Mann einen Scheidungsbrief ausstellen. Deshalb betont der Evangelist, dass hier das (einseitige) Entlassen des Ehepartners gemeint ist.<br \/>\nDiese Deutung des Markustextes wird durch das Matth\u00e4usevangelium best\u00e4tigt, wo wir zwei Stellen finden, die das Scheidungsproblem ansprechen.<br \/>\nMt.19, 3-9 ist die Parallele zum Markustext. Auch hier geht es um das einseitige, willk\u00fcrliche und formalgesetzlich erm\u00f6glichte Fortschicken des Ehepartners. Anders ist es zu bewerten, wenn der Partner durch Unzucht (&gt;= au\u00dferehelicher Geschlechtsverkehr) die Ehe bricht. Die eheliche Beziehung zwischen Mann und Frau schafft einen neuen Menschen (&gt;= ein Fleisch). Deshalb setzt Matth\u00e4us die Entlassung der Neuheirat gleich, wenn der s\u00fcndhafte Bruch der von Gott gewollten ehelichen Verbindung ber\u00fchrt wird.<br \/>\nDie zweite Stelle findet sich bei Mt. 5,32. Sie bringt nichts Neues. Gleiches gilt f\u00fcr Lk 16.18.<br \/>\nZusammenfassend l\u00e4sst sich sagen, dass die Evangelien mit der Berufung auf Jesus das einseitige, willk\u00fcrliche und nicht begr\u00fcndete Mosaische Scheidungsrecht als Versto\u00df gegen die Sch\u00f6pfungsordnung verwerfen.<br \/>\nIm 1. Korintherbrief findet sich im 7. Kapitel eine l\u00e4ngere Abhandlung zum Thema Ehe, Heiraten und Nichtheiraten. Die Autorenschaft des Apostel Paulus gilt als gesichert; der Brief wird einhellig auf die Jahre 53\u201455 datiert. Hintergrund sind aufgekommene Fragen in der (kleinen) Gemeinde von Korinth. Paulus lebt noch ganz in der Erwartung der Wiederkunft Christi: \u201eDies aber sage ich Br\u00fcder, die Zeit ist begrenzt.\u201c (1 Kor 7, 29) . In dieser letzten Zeit \u2013 also im Angesicht der kommenden Verwandlung -\u2013 haben sich die Regeln ge\u00e4ndert. Am besten soll jeder sein Leben unver\u00e4ndert weiter leben (1 Kor.7,17ff). Der Verheiratete soll sein Eheleben weiterf\u00fchren, der Unverheiratete soll keine Beziehung eingehen. Doch Paulus kennt den Menschen und ist ganz Seelsorger; deshalb vermeidet er allen Rigorismus. So gibt er seinen Rat f\u00fcr ganz unterschiedliche Situationen. Die Unverheirateten und Witwen sollen lieber heiraten, wenn die Gefahr besteht, dass sie \u201cvom Feuer (&gt; der Begierde) verzehrt werden\u201c. (1 Kor 7, 8f; 39f ). Eheleute sollen die sexuelle Vereinigung pflegen (1Kor. 7,1ff). Wenn in einer Ehe der eine Partner zum Jesusglauben gekommen ist und der andere nicht, dann sind sie beide ebenso wie ihre Kinder geheiligt (Kor.7, 11 ff). Wenn aber ein \u201eLeben in Frieden\u201c nicht m\u00f6glich ist, sollen sich die Eheleute g\u00fctlich trennen. F\u00fcr Paulus ist die Ehe zwischen Mann und Frau ein sehr hohes Gut.<br \/>\nDie Praxis der orthodoxen Kirchen f\u00fcgt sich nahtlos an die neutestamentliche \u00dcberlieferung an. Die Ehe ist eine lebenslange Bindung. Wenn aber die Beziehung zerbricht und dauerhaft gest\u00f6rt ist, dann liegt das an der menschlichen Schw\u00e4che. Ganz im Sinne des Apostels Paulus muss um des Friedens willen eine L\u00f6sung gefunden werden. Die R\u00f6mische Kirche ist einen anderen Weg gegangen. Hier spielten Abwertung von Ehe (Z\u00f6libat als Idealform) und Sexualit\u00e4t (Jungfr\u00e4ulichkeit als Idealnorm) eine entscheidende Rolle und f\u00fchrten fr\u00fchzeitig zu der auch heute g\u00fcltigen Deutung der biblischen Texte.<br \/>\n<strong>2. Die Ehe als Sakrament.<\/strong><br \/>\nVor seinem Tod hat der katholische Theologe Otto Hermann Pesch grunds\u00e4tzliche \u00dcberlegungen zur christlichen Ehe formuliert und der Zeitschrift \u201eChrist in der Gegenwart\u201c zum Abdruck \u00fcbergeben. Pesch weist darauf hin, dass es in der Katholischen Kirche erst im 13. Jahrhundert abschlie\u00dfend gekl\u00e4rt war, dass die Ehe ein Sakrament sei. Mehr als ein Wortspiel ist sein Hinweis, dass die Lehre des hl. Augustinus \u201edie Ehe ist ein Sakrament, weil sie nach Mk. 10,2-10 unaufl\u00f6slich ist\u201c durch die mittelalterlichen Theologen \u201eauf den Kopf gestellt wurde\u201c, denn nun hie\u00df es, \u201edie Ehe ist unaufl\u00f6slich, weil sie ein Sakrament ist\u201c. Im Gegensatz zur allgemeinen Sakramentenlehre wurde die Spendung nicht mit dem Gottesdienst verbunden sondern an das gegenseitige Ja-Wort gebunden. Hier habe sich, so Pesch, das R\u00f6mische Eherecht durchgesetzt. Bemerkenswert ist auch der Hinweis, dass die Formpflicht nur f\u00fcr die niederen Kleriker galt, nicht aber allgemein verbindlich war. Weil es keine verbindliche Form gab, bestand jedoch die Gefahr, dass ein Mann seine Frau leicht verlassen bzw. versto\u00dfen konnte, weil die Beweislage f\u00fcr eine g\u00fcltige Ehe schwierig war. Auf diesem Hintergrund sind die \u00dcberlegungen Martin Luthers zu verstehen, die G\u00fcltigkeit der Ehe an die Zustimmung der Eltern zu kn\u00fcpfen. Er entschied sich dann aber f\u00fcr die Interpretation der Ehe als \u201eweltlich Ding\u201c, wonach die orts\u00fcbliche Form der Eheschlie\u00dfung allein entscheidend sei. F\u00fcr Luther war dabei ma\u00dfgeblich, dass Jesus nicht erkennbar die Ehe eingesetzt habe und mit der Ehe keine S\u00fcndenvergebung verbunden sei. Pesch weist weiterhin daraufhin dass auch f\u00fcr das Trienter Konzil die Rechtssicherheit ein wichtiges Anliegen war. Die Konzilsv\u00e4ter berufen sich auf den lateinischen Text 5,25 im Epheserbrief: \u201e\u201cDie Gnade aber, die jene nat\u00fcrliche Liebe (zwischen Mann und Frau) vervollkommnen, die unaufl\u00f6sliche Einheit festigen und die Gatten heiligen sollte, hat Christus selbst, der Stifter und Vollender der ehrw\u00fcrdigen Sakramente, durch sein Leiden f\u00fcr uns verdient. Dies deutet der Apostel Paulus an, , wenn er sagt: M\u00e4nner liebt eure Frauen, wie Christus die Kirche geliebt und sich selbst f\u00fcr sie hingegeben hat` (Eph5,25) und alsbald anschlie\u00dft: `Dieses Geheimnis ist gro\u00df: Ich rede aber im Hinblick auf Christus und im Hinblick auf die Kirche` (Eph. 5,32). Die Konzilsv\u00e4ter waren \u00fcberzeugt, dass hier Paulus die Sakramentalit\u00e4t der Ehe bezeugte. Abgesehen davon, dass die Konzilsv\u00e4ter eine falsche Textinterpretation vornahmen , ist aber ihre Aussage eindeutig: Die christliche Ehe ist ein Sakrament, weil die getauften Eheleute im Glauben an Jesus Christus leben und so zu einem lebendigen Abbild zwischen Christus und seiner Kirche werden. Pesch zieht zwei Schlussfolgerungen: 1) Das Leben in der Ehe ist das Sakrament. Weder die kirchliche Trauung noch die kirchenrechtlichen Vorschriften haben einen direkten Bezug zum Sakrament der Ehe. Dauer und Best\u00e4ndigkeit ergeben sich aus dem Wesen der ehelichen Beziehung. 2) Die christliche Ehe ist Keimzelle der Kirche und hat immer eine \u00f6kumenische Bedeutung: \u201cIm Glauben haben Gemeinschaft \u00fcber die Konfessionsgrenzen hinweg, und die konfessionsverbindende Ehe ist `Keimzelle der \u00d6kumene`\u201c.<br \/>\nPesch weist daraufhin, dass sich Rechtslage und pastorale Praxis in der Katholischen Kirche bis zum 2. Weltkrieg auf die Formpflicht konzentriert haben; er benennt zwei Festlegungen f\u00fcr eine g\u00fcltige Eheschlie\u00dfung: Gespr\u00e4ch mit dem zust\u00e4ndigen Pfarrer (Brautunterricht) mit Protokoll dar\u00fcber sowie Trauung im Rahmen eines Gottesdienstes vor dem Pfarrer und zwei Zeugen mit abschlie\u00dfendem Protokoll. Die Mischehe, also die Ehe mit einem evangelischen Teil, war eigentlich verboten, wurde aber als Ausnahme toleriert, wenn die katholische Form gewahrt war und der evangelische Teil sich verpflichtete, die Kinder katholisch zu erziehen. Dies bedeutet aber auch, dass die Kinder in keinem Fall an einem evangelischen Gottesdienst teilnehmen durften, wenn der evangelische Teil f\u00fcr sich seinen Glauben praktizierte. Dahinter stand die \u00dcberzeugung, dass die r\u00f6misch-katholische Kirche die allein rechtm\u00e4\u00dfige Kirche Jesu Christi sei. In der Praxis -so Pesch- wurde diese Situation oft als untragbar angesehen und durch Konversation des evangelischen Teils oder durch Verzicht auf die kirchliche Praxis gel\u00f6st.<br \/>\nPesch schildert nun, wie sich in Deutschland die Situation nach dem 2. Weltkrieg grunds\u00e4tzlich \u00e4nderte. Es kam zu einer Vermischung der Konfessionen und eine rapiden Zunahme der sogenannten Mischehen. Dazu kam der \u00f6kumenische Dialog, der den Umgang zwischen den Kirchen pr\u00e4gte. 1971 hat dann \u2013 allerdings sehr sp\u00e4t &#8211; Paul VI. durch ein Motu Proprio die pastorale Praxis der Katholischen Kirche ge\u00e4ndert. Pesch z\u00e4hlt drei Punkte auf. 1) Jeder zust\u00e4ndige katholische Pfarrer besitzt nun die Dispensvollmacht. Nur der Antrag zur Ehe mit einem Ungetauften muss beim Bischof gestellt werden. 2) Im begr\u00fcndeten Fall kann der Bischof von der Formpflicht dispensieren, so dass eine evangelische oder nur standesamtliche Trauung m\u00f6glich ist. 3) Der evangelische Teil muss best\u00e4tigen, dass er zur Kenntnis genommen hat, dass der katholische Teil verpflichtet ist, die Kinder katholisch zu erziehen. Die deutschen Bisch\u00f6fe pr\u00e4zisierten sp\u00e4ter diese Pflicht mit dem Satz \u201e\u201csoweit das in ihrer Ehe m\u00f6glich ist\u201c. Damit wurde im Letzten die religi\u00f6se Kindererziehung der Gewissensentscheidung der Eheleute zugestanden. Wenn es das Wohl des Kindes erforderte, erdem akzeptierte nun die Katholische Kirche auch die evangelische Erziehung des Kindes. Pesch macht deutlich, dass damit die Frage aufkam, wie es denn m\u00f6glich ist, dass der evangelische Teil ein Sakrament (nach katholischer Lehre ist die Ehe eines der sieben Sakramente) empfangen kann, das er (nach evangelischer Auffassung) gar nicht empfangen will. Weiterhin blieb es aber streng verboten, dass der evangelische Teil bei der Erstkommunion des katholisch erzogenen Kindes zur Kommunion geht. An dieser Stelle l\u00e4sst Pesch seine vorsichtige Behutsamkeit fallen und nennt dieses Verbot \u201eseelsorgliches Verbrechen an dem Kind\u201c und lobt alle katholischen Pfarrer, die sich dar\u00fcber hinwegsetzten und so die \u00f6kumenische Ehe aufwerteten.<br \/>\nPesch schlie\u00dft sich Paulus an und gibt der Ehe zwischen Mann und Frau einen sehr hohen Stellenwert. Nicht die Erf\u00fcllung kirchlicher Normen sondern das Zusammenleben von Mann und Frau ist das eigentliche sacramentum.<br \/>\nAuf diesem Hintergrund stellt sich heute in der Katholischen Kirche die Frage, welche Konsequenzen es habe, wenn dieses Zusammenleben nicht mehr m\u00f6glich ist und sich damit das Sakrament aufgel\u00f6st habe.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Dieter Kittlau\u00df<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&nbsp; Kleine Studie zum katholischen Eheverst\u00e4ndnis 1. Bindung und Unaufl\u00f6slichkeit der Ehe in der biblischen \u00dcberlieferung. In Jerusalem und auf den D\u00f6rfern, wo man aram\u00e4isch sprach und das traditionelle Fr\u00fchjudentum das Leben bestimmte, galten die Regeln des Deuteronomiums. 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