{"id":1552,"date":"2012-09-24T00:25:54","date_gmt":"2012-09-23T22:25:54","guid":{"rendered":"http:\/\/www.bendorfer-lehrhaus.de\/?p=1552"},"modified":"2012-09-24T19:07:30","modified_gmt":"2012-09-24T17:07:30","slug":"erlass-der-katholischen-deutschen-bischofskonferenz-zum-standeasmtlichen-kirchenaustrit","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/www.bendorfer-lehrhaus.de\/index.php\/erlass-der-katholischen-deutschen-bischofskonferenz-zum-standeasmtlichen-kirchenaustrit\/","title":{"rendered":"Quer gedacht zu dem Erlass der deutschen Bischofskonferenz  \u00fcber Rechtsfolgen des standesamtlichen Kirchenaustritts."},"content":{"rendered":"<p><strong><br \/>\n<\/strong><\/p>\n<div id=\"attachment_1555\" style=\"width: 267px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a href=\"http:\/\/www.bendorfer-lehrhaus.de\/wp-content\/uploads\/2012\/09\/Jan-Hus-Quelle_chrismon.jpg\"><img aria-describedby=\"caption-attachment-1555\" decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-medium wp-image-1555 \" title=\"Jan Hus Quelle_chrismon\" src=\"http:\/\/www.bendorfer-lehrhaus.de\/wp-content\/uploads\/2012\/09\/Jan-Hus-Quelle_chrismon-257x300.jpg\" alt=\"\" width=\"257\" height=\"300\" srcset=\"http:\/\/www.bendorfer-lehrhaus.de\/wp-content\/uploads\/2012\/09\/Jan-Hus-Quelle_chrismon-257x300.jpg 257w, http:\/\/www.bendorfer-lehrhaus.de\/wp-content\/uploads\/2012\/09\/Jan-Hus-Quelle_chrismon.jpg 320w\" sizes=\"(max-width: 257px) 100vw, 257px\" \/><\/a><p id=\"caption-attachment-1555\" class=\"wp-caption-text\">Jan Hus wollte die christliche Kirche im Sinne Jesu zu einer armen und geschwisterlichen Kirche reformieren. Trotz der Zusicherung des freien Geleites wurde er auf dem Konzil von Konstanz \u00f6ffentlich als Ketzer verbannt. Quelle: chrismon.<\/p><\/div>\n<p>Der Kirchenaustritt ist in der Katholischen Kirche seit Jahren ein hei\u00dfes Diskussionsthema. Ausgel\u00f6st wurde die Diskussion von Hartmut Zapp, einem emeritierten Kirchenrechtsprofessor in Freiburg, der 2007 durch seinen Kirchenaustritt beim Standesamt zu beweisen versuchte, dass damit seine Zugeh\u00f6rigkeit zur Katholischen Kirche nicht ber\u00fchrt w\u00fcrde. Zapp berief sich auf eine vatikanische Entscheidung, dass die Exkommunikation nur erfolge, wenn der \u00a0Kirchenaustritt vor einem Organ der Katholischen Kirche erkl\u00e4rt \u00a0sei. Zapp erkl\u00e4rte gleichzeitig mit dem Kirchenaustritt seine ungek\u00fcndigte Bindung an die Katholische Kirche und seine Bereitschaft zur Zahlung eines finanziellen Beitrages in H\u00f6he der Kirchensteuer. Da sich die staatlichen Stellen weigerten, diese Erkl\u00e4rung verwaltungsm\u00e4\u00dfig zu dokumentieren, ging Zapp den juristischen Klageweg, der derzeit beim Bundesverwaltungsgericht gef\u00fchrt wird. Die katholische Bischofskonferenz in Deutschland sah das Kirchensteuersystem, das es im Wesentlichen nur in Deutschland gibt, akut gef\u00e4hrdet und verteidigte die innerkirchliche Rechtslage: Kirchenaustritt bringe automatisch die Exkommunikation (Ausschluss aus der Kirchengemeinschaft). Aber die vatikanischen Beh\u00f6rden wollten diesem Automatismus mit R\u00fccksicht auf das allgemeine Kirchenrecht nicht zustimmen. Ganz \u00fcberraschend erkl\u00e4rte nun die katholische Bischofskonferenz, dass die deutsche Regelung als deutsches Partikularrecht vom Vatikan anerkannt sei, allerdings mit einer Einschr\u00e4nkung, dass die blo\u00dfe Kirchenaustrittserkl\u00e4rung beim Standesamt nicht die Exkommunikation nach sich ziehe, sondern sich (in Analogie zum deutschen Vereinsrecht) Rechtsfolgen erg\u00e4ben. <!--more-->Genannt werden: Zulassung zu Eucharistie und Beichte, Firmung und katholische Trauung, Krankensalbung, kirchliche \u00c4mter, Arbeitsverh\u00e4ltnis bei einem katholischen Arbeitgeber und (eventuell) die kirchliche Beerdigung. Damit war f\u00fcr alle Seiten das Problem gel\u00f6st: das Kirchenrecht behielt seine G\u00fcltigkeit und der Kirchenaustritt wird bestraft. Um das Gesicht zu wahren, wurden die Bedingungen f\u00fcr die R\u00fcckkehr leichter gefasst. Im Falle eines Wiedereintritts wird &#8211; nach einem kl\u00e4renden Gespr\u00e4ch und einer Vers\u00f6hnungszeremonie \u2013 der Ausgetretene wieder als Vollmitglied mit allen Rechten aufgenommen. Weggefallen ist auch der anonyme Automatismus des Ausschlusses. K\u00fcnftig muss der Pfarrer das Gespr\u00e4ch mit den Betroffenen suchen. Er muss sie schriftlich \u00fcber die Konsequenzen des Austritts, insbesondere \u00fcber den Verlust der Mitgliedsrechte, aufkl\u00e4ren. Im Gespr\u00e4ch erg\u00e4ben sich dann drei M\u00f6glichkeiten: das Verharren im Austritt, die R\u00fcckkehr oder &#8211; gewisserma\u00dfen als &#8222;Steigerung&#8220; des Austritts &#8211; die erkl\u00e4rte Abwendung vom Glauben der Kirche, die dann in weiterer Konsequenz zur Exkommunikation f\u00fchren kann. Eingeschr\u00e4nkt wurde auch die Verweigerung des kirchlichen Begr\u00e4bnisses auf die F\u00e4lle der Kirchendistanz bis zum Tode. Mit dieser Neuregelung d\u00fcrften Klagen bei staatlichen Gerichten schwieriger wenn nicht unm\u00f6glich werden, da nun Rechtsklarheit besteht und der Katholischen Kirche nach dem Grundgesetz zugestanden ist, ihre inneren Angelegenheiten selbst zu regeln. Wer seinen Kirchenaustritt beim Standesamt erkl\u00e4rt, kann dies tun, aber verliert dann seine innerkirchlichen Rechte.<\/p>\n<p>Soweit erscheint das alles logisch und richtig. Aber es gibt viele Gr\u00fcnde, diese Entscheidung der katholischen Deutschen Bischofskonferenz zu hinterfragen. Zun\u00e4chst ist es v\u00f6llig offen, welche Auswirkungen sich ergeben? Wird die Austrittswelle gestoppt oder h\u00e4lt sie sich weiterhin auf hohem oder sogar h\u00f6herem Niveau? Es ist jedenfalls durchaus denkbar, dass sich viele Menschen best\u00e4tigt f\u00fchlen, wenn f\u00fcr sie die eigene (katholische) Kirche das Niveau eines Vereins bekommt, dem man austreten kann oder nicht. Immerhin haben sich die katholischen Bisch\u00f6fe wie Vereinsvorsitzende verhalten, die mit R\u00fccksicht auf den Einfluss ihres Vereins Mitgliederwerbung und Mitgliederbereinigung betreiben m\u00fcssen. Gravierender erscheint die Entscheidung der Bisch\u00f6fe \u201eim Geheimkabinett absolutistischer Regierungsverantwortung\u201c. Statt das Problem mit den Gremien des Kirchenvolkes zu beraten, wurde in der \u00d6ffentlichkeit das letzte synodalartige Gespr\u00e4ch \u00fcber die Aufgaben der Caritas als hervorragende Leistung der Bisch\u00f6fe dargestellt. Es h\u00e4tte ein Aufatmen unter den deutschen Katholiken gegeben, wenn die Bisch\u00f6fe die Frage gestellt h\u00e4tten, wie das Austrittsproblem zu l\u00f6sen sei. Stattdessen wurde in den Geheimverhandlungen mit den Vatikanbeh\u00f6rden lediglich nach einem juristischen Freiraum f\u00fcr die deutsche Rechtslage gesucht. Nicht \u201eWir sind das Gottesvolk\u201c im Sinne des II. Vatikanums sondern \u201eWir sind die Hierarchie\u201c im altbekannten katholischen Ton ist allzu deutlich. F\u00fcr die vielen Katholiken, die synodale Strukturen in ihrer Kirche f\u00fcr lebensnotwendig halten, ist die Entscheidung der Bischofskonferenz wie ein Schlag ins Gesicht. Die Zahl der Frustrierten wird wachsen, denn die Frage, ob die R\u00f6mische Kirche \u00fcberhaupt reformf\u00e4hig ist, bekommt ein wesentlich gr\u00f6\u00dferes Gewicht.\u00a0 Gerade zu absurd ist die Verweigerung von Beichte, Kommunion und Krankensalbung angesichts vieler Beichtst\u00fchle, die als Abstellkammern dienen, gestrichener Messen in den Gemeinden, Diakone bzw. Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten ohne Sakramentenlizenz im Gemeinde- und Kankenhausdienst sowie drastischem R\u00fcckgang der regelm\u00e4\u00dfigen Gottesdienstbesucher. Auch die halbherzige Bewilligung der kirchlichen Bestattung ist eher peinlich, riecht es doch nach kirchlicher Interessenlage und nicht nach den Werken der Barmherzigkeit. Sehr realistisch ist der pastorale Ratschlag einer \u201eschriftlichen\u201c Information des Ausgetretenen. Seelsorge, d.h. pers\u00f6nlicher Kontakt im Gespr\u00e4ch, ist in vielen katholischen Gemeinden Mangelware. Die Bisch\u00f6fe wissen das, sie haben ihre pastorale Unschuld schon lange verloren. Und da gibt es noch ein Problem. M\u00fcssen nicht die vielen Katholiken, die auf dem Standesamt ihren Kirchenaustritt erkl\u00e4rt haben, benachrichtigt werden, dass ihre Exkommunikation widerrechtlich also ung\u00fcltig erfolgt ist und m\u00fcssen sich nicht die Bisch\u00f6fe und Pfarrer bei diesen Millionen Katholiken entschuldigen? Nachdenklich macht auch, wie sc hnell sich in der Katholischen Kirche Dinge \u00e4ndern lassen, wenn es &#8222;von oben&#8220; gewollt wird. Dies gilt auch f\u00fcr den Pflichtz\u00f6libat. Ein ganzes Instrumentarium steht zur Verf\u00fcgung. Neben der Einzelentscheidung des Papstes (z.B. ff\u00fcr evangelische Pfarrer, die konvertieren) gibt es das Partikularrecht f\u00fcr territoriale Gebiete &#8211; auch gegen das allgemeine Kirchenrecht. Nach dem Sonderrecht f\u00fcr die Geheimkirche in der Slowakei und f\u00fcr die anglikanische Kirc he gibt es nun mit dem deutschen Sonderrecht ein weiteres Beispiel.<\/p>\n<p>Wir wissen es nicht, wie sich Katholische Kirche in Deutschland entwickelt? Aber die bange Frage, was das Vakuum ausf\u00fcllen wird, steht schon jetzt im Raum.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Kirchenaustritt ist in der Katholischen Kirche seit Jahren ein hei\u00dfes Diskussionsthema. 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