Protestbrief an den Trierer Bischof Dr. Stephan Ackermann

Dieter Kittlauß

Theologe (kath.) * Seelsorger (ökum.) * Trauerbegleiter (IGSL)

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Offener Brief an Dr. Stephan Ackermann

Bischof in Trier

Hinter dem Dom 6

54290 Trier                     Bendorf, Reformationstag 2012

 

Sehr geehrter Herr Bischof Dr. Ackermann,

 

im Kirchlichen Amtsblatt für das Bistum Trier, Ausgabe vom 1. Oktober 2012, haben Sie unter der Nr. 162 das „allgemeine Dekret der Deutschen Bischofskonferenz zum Kirchenaustritt“ veröffentlicht und somit für die katholischen Christinnen und Christen im Bistum Trier in Geltung gebracht. Dagegen die Stimme zu erheben, scheint mehr als angebracht.

Befremdlich ist zunächst, dass sich die in der Überschrift des Dekretes gewählte Begrifflichkeit „Kirchenaustritt“ nicht auf die entsprechenden Landesgesetze für Rheinland-Pfalz und das Saarland bezieht, da hier lediglich vom „Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft des Öffentlichen Rechts“ bzw. vom „Austritt aus der Religionsgemeinschaft Öffentlichen Rechtes“ gesprochen wird.  Die Aufnahme des finanzsteuerlichen Begriffes „Kirchenaustritt“ verstärkt den Verdacht, dass es den Bischöfen primär ums Geld geht und sie das dahinterliegende Problem in seiner fundamentalen Bedeutung überhaupt nicht im Blick haben. Für nicht wenige Christinnen und Christen ist die jetzige Regelung nicht mehr akzeptabel; viele nichtchristliche Bürgerinnen und Bürger wünschen sich eine stärkere Trennung von Staat und Kirchen. Hinter der von den Deutschen Bischöfen angesprochenen und monierten  „Erklärung des Kirchenaustritts vor der zuständigen zivilen Behörde als öffentlicher Akt“ steckt – wie auch im Dekret ausgesprochen – kein gesamtkirchliches Problem sondern eine partikularrechtliche Streitfrage, weil die geltende Regelung nicht mehr von der Mehrheit der deutschen Katholikinnen und Katholiken getragen wird. Deshalb wäre es mehr als angebracht gewesen, statt eines Strafbefehls in landesfürstlicher Manier einen innerkirchlichen Meinungsbildungsprozess anzuregen. Ohne große Probleme wäre es für die Übergangszeit bis zu einer einheitlichen Neuregelung möglich gewesen, andere Wege der finanziellen Mitverantwortung und alternative  Formen der Kirchenbindung aufzuzeigen.

Die regide Vorgehensweise der Deutschen Bischofskonferenz werden viele katholische Christinnen und Christen als Ärgernis empfinden. Es ist nicht auszuschließen, dass das Dekret mit seinen Strafandrohungen den Distanzierungsprozess innerhalb der Katholischen Kirche in Deutschland verstärken wird. Die Einhelligkeit der Entscheidung der Bischofskonferenz ist erneut für Viele ein Indiz, wie groß die Entfremdung zwischen den Bischöfen und dem katholischen Volk Gottes geworden ist.  Auch lässt die im Dekret erwähnte Rekognoszierung durch die Römische Kongregation der Bischöfe eher eine schwache Rechtsposition innerhalb  der Katholischen Gesamtkirche vermuten.

Die deutschen katholischen Bischöfe in Deutschland werden sich in Zukunft fragen lassen müssen, warum sie nicht in anderen wesentlichen Fragen energisch eine partikularrechtliche Regelung gegenüber den Vatikanischen Behörden erwirken, um ihrer pastoralen Verantwortung gerecht zu werden. Die jüngste partikularrechtliche Übernahme von verheirateten Priestern der anglikanischen Kirche ist ein Beispiel, wie groß der Spielraum ist, wenn es um die Interessen des Vatikans geht.

Abschließend ist zutiefst zu bedauern, dass sich die Katholischen Bischöfe nicht zunächst bei all denen entschuldigt haben, die durch die bisher geltenden Bestimmungen  wegen ihrer standesamtlichen Erklärung exkommuniziert worden sind.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Kittlauß

Kittlauss Nov 1st 2012 04:24 pm Katholische Kirche kontrovers Keine Kommentare bisher Facebook Kommentare

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